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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51863 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                                          Seite 1 von 4


                             Auftraggeber                      BBS GmbH
                                                               Welschdorf 220
                                                               77761 Schiltach
                                                               01 102 100140


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Typ                               CC01
                             Radgröße                          8 J x 20 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             CC0101       CC0101 / 09.23.632                     5/112/66,6           27          760    2249


                             Kennzeichnungen
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                        51863
                             Herstellerzeichen                 BBS
                             Radtyp und Ausführung             CC01 (s.o.)
                             Radgröße                          8 J x 20 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  MADE IN GERMANY
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-    Bund         Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    140                         33                  09.31.389

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51863 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)    100-195        225/35R20    R02                                   A12 A21 A58
                             G3L                                                                                      A99 BW1 Lim
                             e1*2007/46*1947*..                                                                       V20 VA1 S01


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 4

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder an Achse 1 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
                             (siehe Seite 1) verwendet werden.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr.   2   235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr.   3   235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr.   4   235/45R20      255/40R20, 265/40R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 21, Gutachten Nummer 55072718, Ausfertigung 1 (Radtyp
                             CC02) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juni 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 6. Juni 2019




                             Bohlander                                                                    00322143.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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