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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52299 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5



             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305


             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C27
             Typ                            C27 757
             Radgröße                       7.5Jx17 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C27 757 54 98S 1120/04 CMS / ohne Ring          5/112/66,6           54          600    2200


             Kennzeichnungen
§ 22 52299




             KBA-Nummer                     52299
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C27 757 (s.o.)
             Radgröße                       7.5Jx17 H2
             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der Befesti-      Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                    gungsmittel
             S01    Serien-Schraube       Kegel 60°    140                       27,5                Serie
                    M14x1,25

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     BMW

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 225xe Active        100           205/50R17                                        A07 A12 A19
             Tourer Hybrid           100           205/55R17                                        A56 A99 Flh
             UKL-L, F2AT             100           215/50R17   A01 K2b                              S01
             e1*2007/46*             100           215/55R17   A01 K2b
             0371*21-..;             100           235/45R17   A01 K2b
             e1*2007/46*1675*..
             BMW 2er Active Tourer   70-170        205/50R17                                        A07 A12 A19
             UKL-L, F2AT             70-170        205/55R17                                        A57 A99 Flh
             e1*2007/46*             70-170        215/50R17   A01 K2b                              V00 V17 S01
             0371*13-..;             70-170        215/55R17   A01 K2b
             e1*2007/46*1675*..      70-170        235/45R17   A01 K2b
             BMW 2er Gran Tourer     70-141        205/50R17   T89 T93 120                          A07 A12 A19
             UKL-L, F2GT             70-141        205/55R17   120                                  A57 A99 V00
             e1*2007/46*             70-141        215/50R17   A01 K2b 120                          V17 Ver S01
             0371*18-..;             70-141        215/55R17   A01 K2b 120
             e1*2007/46*1677*..      70-141        235/45R17   A01 K2b 120
§ 22 52299




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5


             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 52299




             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5


             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
§ 22 52299




             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   195/40R17     215/35R17
             Nr.   2   195/45R17     215/40R17
             Nr.   3   205/40R17     225/35R17
             Nr.   4   205/45R17     235/40R17
             Nr.   5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr.   6   205/55R17     225/50R17
             Nr.   7   215/40R17     245/35R17
             Nr.   8   215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr.   9   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
             van (z.B. Verso, Gran, ...)

             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2019 in Lambsheim statt.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52299 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 30. Januar 2019
§ 22 52299




             Bohlander                                                                    00311809.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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