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							Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeughersteller                      : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER,
                                          DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51123066             PCD 112                ohne                        66,6                    750     2180    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 244; 26N; 26P;                BMW X2 (F39);
                                                        27I; 52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                        26N; 27H; 27I; 52J                 73C; 74D; 76S
                                          215/60R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26N; 27H; 27I; 52J
                                          225/55R17 97  11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J; 27B; 27H
                                          235/50R17 96  11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          235/55R17 99  11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          245/50R17 99  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F
                                          255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     3-er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
G3K          e1*2007/46*2017*..  120 - 195 225/50R17 98         124                        Allradantrieb;
                                           235/45R17 97                                    Heckantrieb;
                                           235/50R17 96                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R17 99                                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74D; 76S; 83Z
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/50R17 94         124                      Allradantrieb;
                                           235/45R17 94                                  Heckantrieb;
                                           235/50R17 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R17 95                                  51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76S; 83Z

Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 225/55R17 97Y        12R                      Kombilimousine;
                                           235/50R17            12R                      Allradantrieb;
                                           100W
                                           235/55R17 99W        12I                      Heckantrieb;
                                           245/50R17 99W        11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 75I; 76S
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 265 225/55R17 97Y     12R                      Limousine;
                                              235/50R17         12R                      Allradantrieb;
                                              100W
                                              235/55R17 99W     12I                      Heckantrieb;
                                              245/50R17 99W     11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2A; F2B
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 89           11A; 241; 246; 248;      Kombilimousine;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       Allradantrieb;
                                              205/55R17 91      11A; 241; 246; 248;      Frontantrieb;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 241; 246; 248;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       73C; 74A; 76S
                                              225/50R17 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              235/45R17 94      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H
                                              245/45R17 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 205/55R17 91           11A; 24J; 248; 26B;       B-Klasse;
                                                                26J; 27B; 27H             Kombilimousine;
                                              215/50R17 91      11A; 241; 244; 246;       Allradantrieb;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;       Frontantrieb;
                                                                27F
                                              215/55R17 94      11A; 241; 244; 246;       Verbundlenkerhinterach
                                                                247; 26B; 26J; 27B;       se;
                                                                27F                       Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76S
                                              225/50R17 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              235/45R17 94      11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 27B
                                              235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              245/45R17 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 220 225/50R17 93W         11A; 26B; 26N             Coupé; Cabrio;
                                          225/55R17 97W         11A; 26B; 26N             Allradantrieb;
                                          235/50R17 96W         11A; 24J; 26B; 26J;       Heckantrieb;
                                                                27P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R17 99W     mit                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung      73C; 74A; 76S
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                26B; 26J; 27H; 27P
                                              245/50R17 99W     ohne
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                248; 26B; 26J; 27H;
                                                                27P
R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 190 225/50R17 98      11A; 26B; 26N             Baureihe W213; nicht
                                              225/55R17 101     11A; 26B; 26N             All Terrain;
                                              225/55R17 97W     11A; 26B; 26N; 5IM        Allradantrieb;
                                              235/50R17 100     11A; 24J; 26B; 26J;       Heckantrieb;
                                                                27P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R17 99      mit                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung      73C; 74A; 76S
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                26B; 26J; 27H; 27P
                                              245/50R17 99      ohne
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                248; 26B; 26J; 27H;
                                                                27P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
       entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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                                                                                                     Seite: 7 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    F2A
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                   HA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             26B                      x = 350             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                   HA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             26B                      x = 350             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DB
       Fahrzeugtyp:    F2B
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280             y = 285                   HA
             27I                      x = 230             y = 235                   HA
             26P                      x = 240             y = 270                   VA
             26B                      x = 290             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 280       y = 285            25                 HA
             27H                   x = 280       y = 285             8                 HA
             26N                   x = 290       y = 330             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 330            30                 VA
						
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