Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                       : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
917XX-5112B47667 PCD 5x112                  ohne                        66,7                    680     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F1H; (KE 60°)
Zubehör                                  : Serie
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F1X; FMK; F2GT; F2X; FML4; F2AT; UKL-L; FMCA
Zubehör                                  : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW 1er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 110 195/55R17 M+S 51G; 52J                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..       55 - 155 195/45R17 85W    11A; 248                   COOPER (F57); ONE
                                               205/40R17 84W    11A; 24J; 244; 27I         (F57); Cabrio;
                                               205/45R17 84W    11A; 24J; 244; 27I         Frontantrieb;
                                               215/40R17 87     11A; 24J; 244; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 244; 27I         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           76S; 83L
FMK            e1*2007/46*1683*..     75 - 110 205/50R17 93     11A; 12A; 248              CLUBMAN JOHN
                                                                                           COOPER
                                               215/50R17 95  11A; 12A; 248; 26P            WORKS (F54); MINI
                                      75 - 155 225/45R17 93  11A; 12A; 248                 CLUBMAN F54;
                                      75 - 170 195/55R17 M+S 12T; 52J                      Allradantrieb;
                                      170      205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J            Frontantrieb;
                                               215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             52J                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                           83L
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
FML4         e1*2007/46*1680*..     55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248                      COOPER (F55); ONE
                                                                                         (F55); Kombilimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 83L

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248                         Mini F55/F56/F57; ab
                                          205/40R17 84W nicht 5-türig; 11A; 24J;         e1*2007/46*0371*10;
                                                        244; 27I                         Cabrio;
                                          205/45R17 84W nicht 5-türig; 11A; 24J;         Schräghecklimousine;
                                                        244; 27I                         3-türig; 5-türig;
                                          215/40R17 87  nicht 5-türig; 11A; 24J;         Frontantrieb;
                                                        244; 27I                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 87  nicht 5-türig; 11A; 24J;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        244; 27I                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 83L
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 110 205/50R17 93       11A; 12A; 248            CLUBMAN JOHN
                                                                                         COOPER
                                             215/50R17 95  11A; 12A; 248; 26P            WORKS (F54); MINI
                                    75 - 155 225/45R17 93  11A; 12A; 248                 CLUBMAN F54;
                                    75 - 170 195/55R17 M+S 12T; 52J                      Allradantrieb;
                                    170      205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J            Frontantrieb;
                                             215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           52J                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         83L
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   85 - 170 215/55R17 M+S      12O; 52J                 BMW X1 (F48);
                                             225/55R17 M+S      11A; 12N; 248; 52J       Allradantrieb;
                                             235/50R17 M+S      11A; 12A; 248; 52J       Frontantrieb;
                                             235/55R17 M+S      11A; 12A; 248; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76S
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J                      BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
                                              205/50R17 93      11A; 12A; 248            BMW Gran Tourer F46;
                                              205/55R17 91W     11A; 12A; 248            Allradantrieb;
                                              215/50R17 91W     11A; 12A; 248            Frontantrieb;
                                              225/45R17 91W     11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94      11A; 12A; 245; 248;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                26N; 27U                 725; 73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 215/55R17 M+S         12O; 52J                 BMW X1 (F48);
                                          225/55R17 M+S         11A; 12N; 248; 52J       Allradantrieb;
                                          235/50R17 M+S         11A; 12A; 248; 52J       Frontantrieb;
                                          235/55R17 M+S         11A; 12A; 248; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76S
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 215/55R17 M+S         11A; 248; 52J            BMW X2 (F39);
                                          215/60R17 M+S         11A; 248; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R17 97          11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/50R17 96          11A; 244                 721; 725; 73C; 74D;
                                          235/55R17 99          11A; 244                 76S; 83L
                                          245/50R17 99          11A; 244; 26P

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J                          BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
F2GT           e1*2007/46*1677*..             205/50R17 93      11A; 12A; 248            BMW Gran Tourer F46;
                                              205/55R17 91W     11A; 12A; 248            Allradantrieb;
                                              215/50R17 91W     11A; 12A; 248            Frontantrieb;
                                              225/45R17 91W     11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94      11A; 12A; 245; 248;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                26N; 27U                 725; 73C; 74D; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 11
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 11
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):     Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     FMK
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1683*..
       Handelsbez.:     MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 240                   VA
             26P                      x = 240             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 290                   HA
             27I                      x = 200             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 240             8                 VA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     FMCA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1679*..
       Handelsbez.:     MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 240                   VA
             26P                      x = 240             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 290                   HA
             27I                      x = 200             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 240             8                 VA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F2X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:     X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen