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							                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 22                                                           Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.04.2017
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                                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 54
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             112554666/WS5 WF7570/WS5X PCD                  ohne                        66,6                    705     2100    12/14
                             X             112
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: C050; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FMK          e1*2007/46*1683*..          75 - 110 205/50R17 93                                CLUBMAN JOHN
                                                                                                                           COOPER
                                                                               215/50R17 95                                WORKS (F54); MINI
                                                                      75 - 155 225/45R17 93                                CLUBMAN F54;
                                                                      75 - 170 235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                      170      205/50R17 M+S 52J                           Frontantrieb;
                                                                               215/50R17 M+S 52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S; 83L; DE4
                             FMK            e1*2007/46*1683*..        75 - 155 205/50R17 M+S 52J                           MINI CLUBMAN F54;
                                                                               205/50R17 93                                Allradantrieb;
                                                                               215/50R17 M+S 52J                           Frontantrieb;
                                                                               215/50R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               225/45R17 93                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               235/45R17 94                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S; DE4




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93                                    BMW Active Tourer
                                                                                                                       F45;
                                                                           205/55R17 91W                               BMW Gran Tourer F46;
                                                                           215/50R17 91W 11A; 248                      Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91W                               Frontantrieb;
                                                                           235/45R17 94  11A; 248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L; DE4
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 110 205/50R17 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                                       COOPER
                                                                          215/50R17 95                                 WORKS (F54); MINI
                                                                 75 - 155 225/45R17 93                                 CLUBMAN F54;
                                                                 75 - 170 235/45R17 94                                 Allradantrieb;
                                                                 170      205/50R17 M+S 52J                            Frontantrieb;
                                                                          215/50R17 M+S 52J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L; DE4
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 155 205/50R17 M+S 52J                            MINI CLUBMAN F54;
                                                                          205/50R17 93                                 Allradantrieb;
                                                                          215/50R17 M+S 52J                            Frontantrieb;
                                                                          215/50R17 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          225/45R17 93                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          235/45R17 94                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; DE4

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93                                     BMW Active Tourer
                                                                                                                       F45;
                             F2GT           e1*2007/46*1677*..             205/55R17 91W                               BMW Gran Tourer F46;
                                                                           215/50R17 91W 11A; 248                      Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91W                               Frontantrieb;
                                                                           235/45R17 94  11A; 248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L; DE4

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig!
                             DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                                  (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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