Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREK8KA48D666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 03/11
TREK8KA48O666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/12
TREK8KA48S666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/12
TREK8KA48T666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 06/10
TREK8KA48W666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 12/08
TREK8KA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/09
TREK8SA48D666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 03/11
TREK8SA48O666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/12
TREK8SA48S666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/12
TREK8SA48T666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 06/10
TREK8SA48W666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 12/08
TREK8SA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 625 1975 05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 55 - 100 175/65R15 84 COOPER (F57); ONE
175/70R15 86 (F57); Cabrio;
185/60R15 84 Frontantrieb;
185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 248 12A; 51A; 7RM; 71C;
195/60R15 88 11A; 248 71K; 721; 725; 73C;
205/55R15 88 11A; 24J; 244; 27Q 74A; 74P; 76Q; 4IL
205/60R15 91 11A; 24J; 244; 27Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 100 175/65R15 84 COOPER (F56); ONE
175/70R15 86 (F56);
185/60R15 84 Schräghecklimousine;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 248 12A; 51A; 7RM; 71C;
205/55R15 88 11A; 24J; 244; 27Q 71K; 721; 725; 73C;
205/60R15 91 11A; 24J; 244; 27Q 74A; 74P; 76Q; 4IL
FML4 e1*2007/46*1680*.. 55 - 100 175/65R15 84 COOPER (F55); ONE
175/70R15 86 (F55); Kombilimousine;
185/60R15 84 Frontantrieb;
185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 248 12A; 51A; 7RM; 71C;
195/60R15 88 11A; 248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 4IL
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 100 175/65R15 84 Mini F55/F56/F57; ab
175/70R15 86 e1*2007/46*0371*10;
185/60R15 84 Cabrio;
185/65R15 88 Schräghecklimousine;
195/55R15 85 11A; 248 3-türig; 5-türig;
195/60R15 88 11A; 248 Frontantrieb;
205/55R15 88 nicht 5-türig; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 27Q 12A; 51A; 7RM; 71C;
205/60R15 91 nicht 5-türig; 11A; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
244; 27Q 74A; 74P; 76Q; 77E;
AE6; 4DA; 4IL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4IL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7RM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FML2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.