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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51922 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55021418 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ D1319
Hersteller                         DIEWE Wheels GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5



Auftraggeber                       DIEWE Wheels GmbH
                                   Industriestrasse 21
                                   D-86438 Bad Kissing
                                   QM-Nr. 49 02 0051703


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Typ                                D1319
Radgröße                           8.5Jx19H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/                    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung       Zentrierring                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
5112A3066 D1319 PCD112A ET30/                       5/112/66,6          30          750    2200
          ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                         51922
Herstellerzeichen                  ARCASTING
Radtyp und Ausführung              D1319 (s.o.)
Radgröße                           8.5Jx19H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Italy
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment        Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                     (Nm)                (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°      140                 27,5              Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55021418 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ D1319
Hersteller                      DIEWE Wheels GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)   85-195         225/40R19    R02                                  A07 A12 A18
G3L                                                                                    A57 A99 Lim
e1*2007/46*1947*..                                                                     NoP V19 VA1
                                                                                       S01
BMW 3er-Reihe (VII)   120-135        225/40R19    R02 T93                              A07 A12 A18
Hybrid                                                                                 A57 A99 Lim
G3L                                                                                    V19 VA1 S01
e1*2007/46*1947*..
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII) 100-195        225/40R19    R02                                  A07 A12 A18
G3K                                                                                    A57 A99 Car
e1*2007/46*2017*..                                                                     NoP V19 VA1
                                                                                       S01
BMW 3er-Touring (VII) 120-135        225/40R19    R02 T93                              A07 A12 A18
Hybrid                                                                                 A57 A99 Car
G3K                                                                                    V19 VA1 S01
e1*2007/46*2017*..
- Plug-in Hybrid
BMW                   275            225/40R19    R02                                  A07 A12 A18
M340i xDrive (VII)                                                                     A56 A99 Lim
G3L                                                                                    V19 VA1 S01
e1*2007/46*1947*..
BMW M340i xDrive      275            225/40R19    R02 T93                              A07 A12 A18
Touring (VII)                                                                          A56 A99 Car
G3K                                                                                    V19 VA1 S01
e1*2007/46*2017*..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55021418 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ D1319
Hersteller                     DIEWE Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55021418 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ D1319
Hersteller                       DIEWE Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5


Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NoP       Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr.   2   225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   3   225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr.   4   225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr.   5   225/55R19      275/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 21, Gutachten Nummer 55021418, Ausfertigung 1 (Radtyp
D1319) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55021418 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ D1319
Hersteller                     DIEWE Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Oktober 2020




Bohlander                                                                    00354551.DOC




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