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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52299 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                                68789 St.Leon-Rot
                                                                49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             C27
                             Typ                                C27 757
                             Radgröße                           7.5Jx17 H2
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C27 757 54 98S 1120/04 CMS / ohne Ring              5/112/66,6          54          600    2200
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         52299
                             Herstellerzeichen                  CMS
                             Radtyp und Ausführung              C27 757 (s.o.)
                             Radgröße                           7.5Jx17 H2
                             Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment         Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                                 (Nm)                 (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140                  27,5              Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         BMW

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52299 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6



                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe           85-110        205/50R17   R37                                  A07 A12 A19
                             F1H                     85-110        215/50R17   R37                                  A57 A99 B10
                             e1*2007/46*2018*..      85-140        205/50R17   M+S                                  Flh V00 V17
                                                     85-140        215/50R17   M+S                                  S01
                                                     85-140        225/45R17
                                                     85-140        235/45R17
                             BMW 225xe Active        100           205/50R17                                        A07 A12 A19
                             Tourer Hybrid           100           205/55R17                                        A56 A99 Flh
                             UKL-L, F2AT             100           215/50R17   A01 K2b                              S01
                             e1*2007/46*             100           215/55R17   A01 K2b
                             0371*21-..;             100           235/45R17   A01 K2b
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Active Tourer   70-170        205/50R17                                        A07 A12 A19
                             UKL-L, F2AT             70-170        205/55R17                                        A57 A99 Flh
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             e1*2007/46*             70-170        215/50R17   A01 K2b                              V00 V17 S01
                             0371*13-..;             70-170        215/55R17   A01 K2b
                             e1*2007/46*1675*..      70-170        235/45R17   A01 K2b
                             BMW 2er Gran Tourer     70-141        205/50R17   T89 T93 120                          A07 A12 A19
                             UKL-L, F2GT             70-141        205/55R17   120                                  A57 A99 V00
                             e1*2007/46*             70-141        215/50R17   A01 K2b 120                          V17 Ver S01
                             0371*18-..;             70-141        215/55R17   A01 K2b 120
                             e1*2007/46*1677*..      70-141        235/45R17   A01 K2b 120




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52299 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 6


                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                             Achse 1.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6


                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   195/40R17     215/35R17
                             Nr.   2   195/45R17     215/40R17
                             Nr.   3   205/40R17     225/35R17
                             Nr.   4   205/45R17     235/40R17
                             Nr.   5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr.   6   205/55R17     225/50R17
                             Nr.   7   215/40R17     245/35R17
                             Nr.   8   215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                             Nr.   9   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                             van (z.B. Verso, Gran, ...)

                             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55086418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ C27 757
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 23. Juli 2020




                             Bohlander                                                                    00347400.DOC
§ 22 52299, Erweiterung 02




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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