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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 8C                                                   TUV NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


 Radtyp:                                                   9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

 Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse

Radausfuhrung:                                              39 5112Y

Radausführungskennz.:                                        LK112Y

Radgröße:                                                    9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm

Lochzahl:                                                       5

Mittenlochdurchmesser:                                        75 mm

Zentrierart:                                             Mittenzentrierung

Zentrierring:                                              @i66,5 Qe75

geprüfte Radlast: *)                                          690 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW


Radbefestigung
Auflagen-|Achse [Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                140 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                      Sc                                              TuV NORD
Seite :                           2/5                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_9019



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170       BMW 2er Active            235/35R19                         AO1) bis A10)
                 Tourer, Active Tourer     T91)                              BF1) ER1) K01) KO2) K18)
                 xDrive, Gran Tourer,                                        K28)
                 Gran Tourer xDrive        245/35R19


                                           265/30R19



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
F1X                               e1*2007/46*1676*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170       BMW X1 sDrive, X1         235/40R19                         A01) bis A10)
                 xDrive                    K04)                              BF1) E72) K01) K89)

                                           245/40R19
                                           KO2)


                                           255/35R19
                                           KO2)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
F2X                             e1*2007/46*1824*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225       BMW X2                    235/40R19                         A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                             e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman       [235/40R19                         AO1) bis A10)
                                           K04)                              BF1) K01)


                                          245/35R19
                                          K04)


                                          255/35R19
                                          Ko2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    8c                                                 IuVNORD
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Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
FMX                             e1*2007/46*1682*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225       BMW Mini Countryman     [235/40R19                          AO1) bis A10)
                  John Cooper Works       K04)                                BF1) K01)

                                          255/35R19
                                          KO02)




Auflagen und Hinweise

A01)       Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer fur den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
           in Anlage O befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
           entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
           nicht zulässig.


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
           weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
           Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
           Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
           Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
           Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
           über die Radkontur hinausragen.

A06)       Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
           Befestigungsteile zu verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
           als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
           Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
           Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
           werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  SC                                                TuV NORD
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Auftraggeber:                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlange 30 mm
          Anzugsmoment: 140 Nm


E72)      Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K02)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)      An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
          erforderlich:
          « die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
             Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
          « die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
          ¢ Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
             Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   Sc                                                TuV NORD
Seile :                        5/5                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019



T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 8c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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