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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. :                67
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    54R9805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           54R9805.573
Radausführungskennz.:                                    54R9805.573
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.573 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*8) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 54R9905, 54R9905.27 (ABE-Nr. 48244*8) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717    140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. :                67
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET20    9Jx19H2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        225/40R19        225/40R19                          A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                                                      BF1) E21) N235)
                 (Limousine, außer M550i 235/40R19        235/40R19                          A02) bis A10)
                 xDrive und M550d                                                            BF1) E21) N245)
                 xDrive)                 245/40R19        245/40R19                          A01) bis A10)
                                         K03)                                                BF1) E21)
                                         245/40R19        275/35R19                          A01) bis A10)
                                         K03)                                                BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.573 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*8 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET20    9Jx19H2, ET40
294 bis 390      BMW 5er                  245/35R19 M+S    245/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i    K03)                                               BF1) E21)
                 xDrive und M550d         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                 xDrive)                  K03)                                               BF1) E21)
                                          245/40R19        275/35R19                         A01) bis A10)
                                          K03)                                               BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.573 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*8 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET20    9Jx19H2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/40R19        245/40R19                          A01) bis A10)
                 xDrive                  K01)                                                BF1) E21)
                 (Kombi, außer M550d     245/40R19        275/35R19                          A01) bis A10)
                 xDrive)                 K01)                                                BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.573 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*8 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. :                67
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET20     9Jx19H2, ET40
294              BMW 5er                245/40R19 M+S     245/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d      K01)                                                 BF1) E21)
                 xDrive)                245/40R19         275/35R19                          A01) bis A10)
                                        K01)                                                 BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.573 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244*8 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
        länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
        Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
        Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. :                67
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 67 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2021
						
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