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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53477 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          MSW30
Typ                             19343
Radgröße                        8Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
500          19343 500/ Ø73,1-Ø66,6               5/112/66,6          30         780    2260

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804319, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52653 , RADTYP 19320) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53477
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19343 500
Radgröße                        8Jx18H2
Einpresstiefe                   ET 30
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                  (Nm)
S01   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°   140                27,5               81720168

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Coupé           115-180        225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
G2C                                                                                      A58 Cpe NoP
e1*2018/858*00123*..                                                                     V18 VA1 S01
BMW 3er-Reihe (VII)     120-135        225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
Hybrid                                                                                   A57 Lim V18
G3L                                                                                      VA1 S01
e1*2007/46*1947*..
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII)   120-135        225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
Hybrid                                                                                   A57 Car V18
G3K                                                                                      VA1 S01
e1*2007/46*2017*..
- Plug-in Hybrid
BMW 4er-Cabrio          120-210        225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
G3C                                                                                      A58 Cbo NoP
e1*2007/46*2126*                                                                         V18 VA1 S01
BMW 4er-Coupé           120-210        225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
G3C                                                                                      A57 Cpe NoP
e1*2007/46*2126*                                                                         V18 VA1 S01
BMW M340 i/d (VII)      250, 275       225/45R18   R02                                   A01 A12 A14
G3L                                                                                      A21 A56 Lim
e1*2007/46*1947*..                                                                       V18 VA1 S01
BMW M340 i/d            250, 275       225/45R18   R02                                   A01 A12 A14
Touring (VII)                                                                            A21 A56 Car
G3K                                                                                      V18 VA1 S01
e1*2007/46*2017*..
BMW M440 Cabrio         250, 275       225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
G3C                                                                                      A57 Cbo NoP
e1*2007/46*2126*                                                                         V18 VA1 S01
BMW M440 i/d Coupé      250, 275       225/45R18   R02                                   A12 A14 A21
G3C                                                                                      A57 Cpe NoP
e1*2007/46*2126*                                                                         V18 VA1 S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804319, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52653 , RADTYP 19320) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 6

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18     235/50R18
Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18     255/35R18
Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18     275/45R18
Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18     285/45R18
Nr. 20   255/55R18     285/50R18
Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804319, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52653 , RADTYP 19320) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2022 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53477 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55808020 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 19343
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2022




Pohl                                                                   00398729.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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