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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD2
Seite :                       1/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                            68R9855.173
Radausführungskennz.:                                     68R9855.173
Radgröße:                                                 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          910 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr.
54215*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                       ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD2
Seite :                           2/6
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
70 bis 170        BMW 2er Active           235/35R19        235/35R19        A01) bis A10)
                  Tourer, Active Tourer    K01)                              A11) BF1)
                  xDrive, Gran Tourer,
                  Gran Tourer xDrive
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                             e1*2007/46*1676*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
85 bis 170        BMW X1 sDrive, X1      235/40R19         235/40R19                           A01) bis A10)
                  xDrive                 K01)                                                  BF1) E72)
                                         255/35R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF1) E72)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                             e1*2007/46*1797*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
100 bis 210       BMW X3                 255/45R19         255/45R19         A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         265/45R19         265/45R19         A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         255/45R19         285/40R19         A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD2
Seite :                           3/6
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                             e1*2007/46*1797*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
240 bis 265       BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S       255/45R19 M+S     A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1) EF0)
                                         265/45R19 M+S     265/45R19 M+S     A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1) EF0)
                                         255/45R19 M+S     285/40R19 M+S     A01) bis A10)
                                                                             A11) BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                             e1*2007/46*1881*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
120 bis 210       BMW X4                 255/45R19         255/45R19         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         265/45R19         265/45R19         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         275/45R19         275/45R19         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         255/45R19         285/40R19         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                             e1*2007/46*1881*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
240 bis 265       BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S       255/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         265/45R19 M+S     265/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         275/45R19 M+S     275/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                         255/45R19 M+S     285/40R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD2
Seite :                           4/6
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                             e1*2007/46*1918*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
155 bis 250       BMW X5                 255/50R19         255/50R19                           A02) bis A10)
                                         A93)                                                  BF2) E71) EF0) ER1)
                                         255/55R19         255/55R19                           A02) bis A10)
                                         A93a)                                                 BF2) E71) EF0) ER1)
                                         265/45R19         265/45R19                           A02) bis A10)
                                         A93)                                                  BF2) E71) EF0) ER1)
                                         275/45R19         275/45R19                           A02) bis A10)
                                         A93)                                                  BF2) E71) EF0) ER1)
                                         275/50R19         275/50R19                           A02) bis A10)
                                                                                               BF2) E71) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
         nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD2
Seite :                       5/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD2
Seite :                       6/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD2 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022
						
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