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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            MENTOR
Typ                               MENTOR 209
Radgröße                          9JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
MENT9020 MENTOR 209 5X112 ET42 /                 5/112/66,5         42          850   2280
42145    ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55808422, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54675 , RADTYP MENTOR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54676
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             MENTOR 209...(s.o.)
Radgröße                          9JX20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)
                                                        (Nm)
S01       Schraube M14x1,25            Kugel D=26mm     140              29,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 4er Gran Coupé      120-210        255/35R20   R03 T93 T97                    A12 A14 A18
G4C                     120-210        265/30R20   R03 T94                        A57 Lim NoE
e1*2018/858*00122*..    120-210        275/30R20   A01 K2b R03 T93 T97            NoP V20 VJ2
                                                                                  Vn1 Z17 HA2
                                                                                  S01
BMW 5er-Reihe (VII)     100-265        265/30R20   R03 T94                        A12 A14 A18
G5L                     100-265        275/30R20   R03                            A57 L06 Lim
e1*2007/46*1688*..                                                                MpH V20
                                                                                  HA2 S01
BMW 5er-Touring (VII) 100-265          275/30R20   R03 T97                        A12 A14 A18
G5K                                                                               A57 Car F40
e1*2007/46*1750*..                                                                L06 NoP V20
                                                                                  HA2 S01
BMW 6er GT              120-265        275/35R20   R03                            A12 A14 A18
G6GT                                                                              A57 B03 L06
e1*2007/46*1791*..                                                                Lim V20 HA2
- incl. Facelift 2020                                                             S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/35R20   R03                            A12 A14 A18
7L                                                                                A57 A60 B03
e1*2007/46*0276*10-..                                                             L05 Lim MpH
- ohne Allradlenkung                                                              V20 HA2 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/35R20   R03                            A12 A14 A18
7L                                                                                A57 A60 B03
e1*2007/46*0276*10-..                                                             L04 Lim MpH
- mit Allradlenkung                                                               V20 HA2 S01
BMW 8er Gran Coupé      235-250        275/30R20   R03 T97                        A12 A14 A18
G8C                                                                               A57 L06 Lim
e1*2007/46*1906*..                                                                V20 HA2 S01
BMW 8er-Reihe           235-250        275/30R20   R03 T93 T97                    A12 A14 A18
G8C                                                                               A57 Cbo Cpe
e1*2007/46*1906*..                                                                L06 V20 HA2
- Coupé, Cabrio                                                                   S01

BMW i4 eDrive           80, 105        255/35R20   R03 T00                        A01 A12 A14
G4C                                    HL                                         A18 A58 Lim
e1*2018/858*00122*..                                                              VJ2 Z17 HA2
- Elektro                                                                         S01
BMW iX3                 80 (210)       275/40R20   R03 170                        A12 A14 A18
G3XE                                                                              A58 V20 HA2
e1*2007/46*2130*..                                                                S01

BMW M550 i/d xDrive 294-390            275/30R20   R03 T93 T97                    A12 A14 A18
(VII)                                                                             A56 L06 Lim
G5L                                                                               V20 HA2 S01
e1*2007/46*1688*..
BMW M550d xDrive      294              275/30R20   R03 T97                        A12 A14 A18
Touring (VII)                                                                     A56 Car F40
G5K                                                                               L06 V20 HA2
e1*2007/46*1750*02-..                                                             S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW M850i xDrive       390           275/30R20     R03 T93 T97                           A12 A14 A18
G8C                                                                                      A56 Cbo Cpe
e1*2007/46*1906*..                                                                       L06 V20 HA2
- Coupé, Cabrio                                                                          S01

BMW M850i xDrive       390           275/30R20     R03 T97                               A12 A14 A18
Gran Coupé                                                                               A56 L06 Lim
G8C                                                                                      V20 HA2 S01
e1*2007/46*1906*..
BMW X3                 100-210       265/40R20     R03                                   A12 A14 A18
G3X                    100-210       275/40R20     R03                                   A57 NoP V20
e1*2007/46*1797*..                                                                       Vn2 HA2 S01
BMW X3 xDrive30e       120,135       265/40R20     R03                                   A12 A14 A18
G3X                    120,135       275/40R20     R03                                   A56 V20 Vn2
e1*2007/46*1797*..                                                                       HA2 S01
- Plug-in Hybrid
BMW X4                 120-210       255/40R20     R03                                   A12 A14 A18
G4X                    120-210       265/40R20     R03                                   A56 NoP V20
e1*2007/46*1881*..     120-210       275/40R20     R03                                   Vn2 HA2 S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55808422, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54675 , RADTYP MENTOR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55808422, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54675 , RADTYP MENTOR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 8

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   285/35R20     335/30R20
Nr. 23   285/40R20     325/35R20
Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VJ2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        255/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54676 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55808522 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ MENTOR 209
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Dezember 2022




Schmidt                                                                     00401378.DOC




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