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							                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                                Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.02.2023
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                                         Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 39
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
                         OLO0P8BA39ED66          PCD112 ET39             ohne                       66,6                   1045      2422    10/22
                         6
                         OLO0P8BL39ED66          PCD112 ET39             ohne                       66,6                   1045      2422     10/22
                         6
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54332*00, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: OLO0M KBA: 54331 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                         Radtyp: OLO0M KBA: 54331 Lochkreis: 5x112 ET: 28

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA2S, KA2T
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                          G3XE         e1*2007/46*2130*.. 80               275/40R20 106    11A; 248; 27I; 57F;        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                            6AO; KA2S                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           285/40R20 104    XF6; 11A; 244; 27I;        12A; 51A; 7ON; 71C;
                                                                                            57F; KA2S                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74C; 76B




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102        57F; 6AO; KA2S;           M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                                        KA2T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      285/35R20 100     57F; 99K; KA2S            12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                      285/40R20 104     57F; 6AP; KA2S            71C; 71K; 721; 725;
                                                                      295/35R20 101     11A; 248; 27I; 57F;       73C; 74C; 76B
                                                                                        6A0; KA2S
                                                                      305/35R20 104     XF7; XF9; 11A; 248;
                                                                                        27I; 57F; KA2S
                         G4X           e1*2007/46*1881*..   120 - 210 275/40R20 102     57F; 6AO; KA2S;           inkl. Hybrid;
                                                                                        KA2T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      285/35R20 104     57F; 99K; KA2S            12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                      285/40R20 104     57F; 6AP; KA2S            71C; 71K; 721; 725;
                                                                      295/35R20 101     11A; 248; 27I; 57F;       73C; 74C; 76B
                                                                                        6A0; KA2S
                                                                      305/35R20 104     XF7; XF9; 11A; 248;
                                                                                        27I; 57F; KA2S

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/40R20 101        CF7; 57F; KA2S; KA2T Allradantrieb; inkl.
§22 54332*00, Korr. 01




                                                                                                             Hybrid;
                                                                      265/40R20 100     CFC; YDD; 11A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        27I; 57F; KA2S       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                      275/40R20 102     11A; 248; 27I; 57F;  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                        6AO; KA2S; KA2T      73C; 74C; 76B
                         G3X           e1*2007/46*1797*..   100 - 210 255/40R20 101     CF7; 57F; KA2S; KA2T Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb; inkl.
                                                                      265/40R20 104     CFC; YDD; 11A; 248; Hybrid;
                                                                                        27I; 57F; KA2S       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      275/40R20 102     11A; 248; 27I; 57F;  12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                        6AO; KA2S; KA2T      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74C; 76B
                         G5X           e1*2007/46*1918*..   155 - 390 265/45R20 108                          Kombilimousine;
                                                                                                             Allradantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7ON; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74C

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 265/45R20 108 YC1; 57F; KA2S                   BMW X3, BMW X4;
                                                                   285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 KA2S                             12A; 51A; 7OW; 71C;
                                                                   295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 57F;              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 KA2S                             74C; 76B




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW Z REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G4Z          e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 285/30R20 95         YA6; 57F; KA2S            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 76B; 97K

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 265/30R20 94       XFA; 11A; 248; 27H;       Allradantrieb;
                                                                                        57F; 67J; KA2S            Heckantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 76B; 97K

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 265/30R20 94          YB0; 11A; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                        5HI; 57F; KA2S            Heckantrieb;
                                                                      295/25R20 95      DBV; 11A; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54332*00, Korr. 01




                                                                                        27H; 5HR; 57F; KA2S       12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 76B
                         G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 265/30R20 94       YB0; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb;
                                                                                        KA2S                      Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 76B

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 265/30R20 94         XFA; 11A; 244; 5HI;       Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                        57F; KA2S                 Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 76B
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/35R20 100     YEC; 11A; 248; 5KA;       BMW i4 M50; Ohne
                                                                                        57F; KA2S; KA2T           Radhausverbreiter.
                                                                      265/35R20 99      YEF; 11A; 24M; 5JK;       Serie; Allradantrieb;
                                                                                        57F; KA2S                 Elektro;
                                                                      285/30R20 99      11A; 244; 247; 5JK;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        57F; 58C; 998; KA2S;      12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                        KA2T                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                      295/30R20 101     YEE; 11A; 24D; 5KK;       74C; 76B; 97B
                                                                                        57F; KA2S; KA2T




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         G4C          e1*2018/858*00122*.. 125  255/35R20 100           YEC; 5KA; 57F; KA2S; BMW i4 M50; Mit
                                                                                        KA2T                 Radhausverbreiterung
                                                                       265/35R20 99     YEF; 5JK; 57F; KA2S  Serie; Allradantrieb;
                                                                                                             Elektro;
                                                                       285/30R20 99     5JK; 57F; 58C; 998;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        KA2S; KA2T           12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                       295/30R20 101    YEE; 5KK; 57F; KA2S; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        KA2T                 74C; 76B; 97B
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97      YEC; 11A; 248; 57F;  nicht BMW i4; nicht
                                                                                        KA2S; KA2T           BMW i4 M50;
                                                                       265/35R20 99     YEF; 11A; 24M; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        KA2S                 12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                       285/30R20 99     YAQ; 11A; 244; 247;  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        57F; KA2S; KA2T      74C; 76B
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 105   255/35R20 100    YEC; 11A; 248; 5KA;  BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                        57F; KA2S; KA2T      Elektro;
                                                                       265/35R20 99     YEF; 11A; 24M; 5JK;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        57F; KA2S            12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                       285/30R20 99     YAQ; 11A; 244; 247;  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        5JK; 57F; 58C; KA2S; 74C; 76B
§22 54332*00, Korr. 01




                                                                                        KA2T

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                         G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y        GAB; 11A; 248; 27H;        nicht 530e/530e
                                                                                        57F; 99X; KA2S             xDrive;
                                                                       285/30R20 99Y    11A; 24M; 27H; 57F;        Kombilimousine;
                                                                                        999; KA2S                  Allradantrieb;
                                                                       295/30R20 97Y    nicht Heckantrieb; nicht   Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung; 11A; 244;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        247; 27H; 57F; 99Q;        12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                        KA2S                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74C; 76B; 97H
                         G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 390 275/30R20 97Y     GAB; 11A; 248; 27H;        Limousine;
                                                                                        57F; 99X; KA2S             Allradantrieb;
                                                                       285/30R20 99Y    11A; 24M; 27H; 57F;        Heckantrieb;
                                                                                        999; KA2S                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       295/30R20 97Y    11A; 244; 247; 27H;        12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                        57F; 99Q; KA2S             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74C; 76B; 97H

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                         G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/35R20 102        GAF; 57F; KA2S             Allradantrieb;
                                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                   12A; 51A; 7MU; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74C; 76B; 98D




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 22
                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 102        GAF; 11A; 248; 57F;       ab
                                                                                        KA2S                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  Luftfederung;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BD; 7MU;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74C; 76B; 4CG;
                                                                                                                  4DA

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97         11A; 248; 57F; 99Y;       Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                        KA2S                      Coupe;
                                                                      285/30R20 99      11A; 248; 57F; 58C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        KA2S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  76B; 77E; 97H
§22 54332*00, Korr. 01




                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb z ur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. F ür die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerks änderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 22
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54332*00, Korr. 01




                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen .
                         4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         255/35R20
                                              Hinterachse:                         285/30R20
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§22 54332*00, Korr. 01




                                Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                Achslast von 1340kg.
                         5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1380kg.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          235/35R20
                                              Hinterachse:                          265/30R20
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                             Vorderachse:                          255/40R20
                                             Hinterachse:                          295/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/45R20
                                             Hinterachse:                        275/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/45R20
                                             Hinterachse:                        285/40R20
§22 54332*00, Korr. 01




                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                               werden.
                         7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36106887147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 54332*00, Korr. 01




                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größ erer/gleich der des
                              Sonderrades der Vorderachse sein muß.
                         97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse.
                         97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse.
                         98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19"-Bremsanlage ausgerüstet
                              sind, nicht zulässig.
                         998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/35R20
                                             Hinterachse:                          285/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                           Vorderachse:                           255/35R20


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                                             Hinterachse:                          285/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/40R20
                                             Hinterachse:                          285/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54332*00, Korr. 01




                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/35R20
                                             Hinterachse:                          295/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/35R20
                                             Hinterachse:                          275/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/35R20
                                             Hinterachse:                        275/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
                               Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                               den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/40R20
                                             Hinterachse:                        255/40R20
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          235/45R20
                                             Hinterachse:                          265/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54332*00, Korr. 01




                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/30R20
                                             Hinterachse:                          295/25R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 245/35R20
                              Hinterachse: 275/30R20
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 245/40R20
                              Hinterachse: 275/35R20
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 22
                         KA2S) Im Fall einer Kombination mit eine m anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse OLO0M KBA: 54331 Lochkreis 5x112 ET: 28
                         KA2T) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse OLO0M KBA: 54331 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         255/45R20
                                             Hinterachse:                         285/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          265/40R20
                                             Hinterachse:                          305/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54332*00, Korr. 01




                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          265/45R20
                                             Hinterachse:                          295/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
                         XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          275/40R20
                                             Hinterachse:                          305/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 13 von 22
                         XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/35R20
                                             Hinterachse:                          265/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         255/30R20
                                             Hinterachse:                         285/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des Reifenherstellers über die
§22 54332*00, Korr. 01




                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/35R20
                                             Hinterachse:                          285/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% i st. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YB0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         245/30R20
                                             Hinterachse:                         265/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 14 von 22
                                             Vorderachse:                        255/45R20
                                             Hinterachse:                        285/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YC1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/45R20
                                             Hinterachse:                          265/45R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        265/40R20
§22 54332*00, Korr. 01




                                             Hinterachse:                        265/40R20.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         245/35R20
                                             Hinterachse:                         255/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         245/35R20
                                             Hinterachse:                         295/30R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherst ellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 15 von 22
                         YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         255/35R20
                                             Hinterachse:                         265/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54332*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 16 von 22


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G3K
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2017*..
                                Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 240              y = 255                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                                      26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 17 von 22

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G3XE
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2130*..
                                Handelsbez.:     BMW X REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 300            20                HA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 18 von 22

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G2C
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00123*..
                                Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 270              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 220              y = 200                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54332*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 270        y = 250            25                VA
                                      26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G4X
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                                Handelsbez.:     BMW X REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 200              y = 200                  VA
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 200              y = 200                  HA
                                      27I                     x = 200              y = 200                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G5K
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                                Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 180              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                   x230          y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G3X
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                                Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 54332*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2023
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G5L
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                                Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 180              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                   x230          y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.