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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     FMI081980
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Fondmetal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               47 5112R
Radausführungskennz.:                                       PCD 5112R
Radgröße:                                                    8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            47 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                 140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                 140 Nm
                Schaftlänge 27 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                        e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115    BMW 2er Active Tourer 225/40R19                                A02) bis A10)
                                                                             A11a) BF1) E73)
                                     225/45R19

                                     235/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     225/40R19                              A02) bis A10)
              xDrive                                                       BF2) E72)
                                    225/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
92            BMW X1 Hybrid         225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF2)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                         e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 221   BMW X1                225/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93) N235)                             A11) BF1)

                                     225/50R19
                                     N235)

                                     235/45R19
                                     A93a) N245)

                                     245/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                         e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104    BMW iX1               225/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93) N235)                             BF1) EF0)

                                     225/50R19
                                     N235)

                                     235/45R19
                                     A93a) N245)

                                     245/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                         e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW X2                225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Countryman 225/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2)
                                     225/45R19

                                     235/40R19

                                     245/35R19

                                     245/40R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225   BMW Mini              225/40R19                               A02) bis A10)
              Countryman John                                               BF2) EB1)
              Cooper Works          225/45R19

                                     235/40R19

                                     245/40R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm
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Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI081980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2024
						
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