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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              5R
                Radausführungskennz.:                                       5R
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§22 100069*03




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   66,55 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2AT                            e1*2007/46*1675*..
                F2GT                            e1*2007/46*1677*..
                UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 170      BMW 2er Active           225/35R20                               A01) bis A10)
                                Tourer, Active Tourer    K04) T90)                               A11) BF1) K01)
                                xDrive, Gran Tourer,
                                Gran Tourer xDrive       235/30R20
                                                         A93b) K02) T88)

                                                         245/30R20
                                                         K02) K18) K28) T90)

                                                         255/30R20
                                                         K02) K18) K28) T92)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
§22 100069*03




                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20           A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02) K18) K28) T92) A11) BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                                 A01) bis A10)
                                xDrive                                                           BF2) E72) K04)
                                                       235/35R20

                                                         245/35R20
                                                         K03) K89)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92              BMW X1 Hybrid          225/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF2) K04)
                                                         245/35R20
                                                         K03) K89)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X1                 235/40R20                         A02) bis A10)
                                                       N245)                             A11) BF1)

                                                        245/40R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX1                235/40R20                         A02) bis A10)
§22 100069*03




                                                       N245)                             BF1)

                                                        245/40R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        HL 255/35R20
                                                        A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2X                           e1*2007/46*1824*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 225      BMW X2                 225/40R20                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K04)
                                                        235/35R20
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 115     BMW X2                 225/40R20                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              A11) BF3)

                                                        235/40R20
                                                        A93)

                                                        245/35R20

                                                        245/40R20

                                                        255/35R20

                                                        255/40R20

                                                        HL 245/35R20
§22 100069*03




                                                        HL 255/35R20

                                                        HL 255/40R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                225/40R20                         A02) bis A10)
                                                       A93) T94)                         BF3)

                                                        235/40R20
                                                        A93) T96)

                                                        245/35R20
                                                        T95)

                                                        245/40R20

                                                        255/35R20

                                                        255/40R20

                                                        HL 245/35R20

                                                        HL 255/35R20

                                                        HL 255/40R20
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                            A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF2)
                                                        235/35R20

                                                        245/30R20
                                                        A01) K01)

                                                        245/35R20
                                                        A01) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100069*03




                170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/35R20                            A02) bis A10)
                                John Cooper Works                                        BF2)
                                                       235/35R20

                                                        245/35R20
                                                        A01) K01)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 100069*03




                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 100069*03




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21a
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100069*03




                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 21a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*03




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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