Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: W6
Radausführungskennz.: W6
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 41,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
§22 51653*07
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 735 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 195/50R17 M+S A01) bis A10)
(ohne Flap) A93) BF1) EB1) EF0) K04)
195/55R17 M+S
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A93) N225)
215/50R17
N225)
§22 51653*07
225/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 195/50R17 M+S A01) bis A10)
(mit Flap) A93) BF1) EB1) EF0) K04)
195/55R17 M+S
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A93) N225)
215/50R17
N225)
225/45R17
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active 195/55R17 M+S A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer A93a) K04) T92) W205) A11) BF2) EF0)
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive 205/50R17
A93) K03) K04)
205/55R17
K03) K04)
215/50R17
A93a) K01) K04)
§22 51653*07
215/55R17
G01) K01) K04) K13) K25)
225/45R17
A93) G01) K04)
225/50R17
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
A93) K03) K04) A11) BF2) EF0) V00)
205/55R17 225/50R17 A01) bis A10)
K03) K02) A11) BF2) EF0) V00)
215/55R17 235/50R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K18) K28) A11) BF2) EF0) G01) V00)
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Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 4 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 2er Gran Coupe, 195/50R17 M+S A02) bis A10)
2er xDrive Gran Coupe A01) K04) BF2) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
A01) K04)
205/45R17
A93) N215) T88)
205/45R17 M+S
A93) T88)
205/50R17
A01) K04) N215)
§22 51653*07
205/50R17 M+S
A01) K04)
215/45R17
A01) K04) N225)
225/45R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 205/60R17 A02) bis A10)
A11a) BF2) E73)
215/55R17
215/60R17
225/55R17
A01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04)
245/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A02) bis A10)
xDrive A93) BF1) E72) EB1) EF0)
205/60R17 M+S
A93a)
215/55R17 M+S
A01) A93a) K04)
215/60R17 M+S
A01) K04)
225/50R17 M+S
§22 51653*07
A01) A93a) K04)
225/55R17 M+S
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 BMW X1 Hybrid 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
215/55R17 M+S
A01) A93) K04)
215/60R17 M+S
A01) K04)
225/55R17 M+S
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW X1 205/65R17 A02) bis A10)
A93) A11) BF2) EB1) EF0)
215/60R17
A93)
215/65R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
A01) A93) K01) K04)
§22 51653*07
245/55R17
A01) A93a) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX1 205/65R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF2) EB1) EF0) ER1)
215/60R17 M+S
215/65R17 M+S
225/60R17 M+S
235/55R17 M+S
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF2) EB1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 115 BMW X2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF3) EB1)
205/65R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF3) EB1) ER1)
205/65R17 M+S
T96)
§22 51653*07
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA e1*2007/46*1679*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 195/45R17 A01) bis A10)
(Limousine 2-türig, A93) N205) BF1) K04)
Cabrio, außer Elektro)
205/40R17
A93a) G01) K01) T84)
205/45R17
A93a) K01) K87)
215/40R17
K01) K87)
215/45R17
K01) K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4 e1*2007/46*1680*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 195/45R17 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) N205) BF1) K04)
195/45R17 M+S
W205)
205/40R17
G01) K01) T84)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 195/50R17 M+S A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) BF1) EF0) K04)
195/55R17 M+S
205/50R17
K01) N215)
205/50R17 M+S
K01)
215/45R17
N225)
§22 51653*07
225/45R17
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A02) bis A10)
A93) N215) A11) BF1) EF0)
205/55R17 M+S
A93)
205/60R17
A93a) N215)
205/60R17 M+S
A93a)
215/55R17
A93) N225)
§22 51653*07
215/55R17 M+S
A93)
215/60R17
GES) N225)
215/60R17 M+S
GES)
225/50R17
A93a)
225/55R17
235/50R17
A01) K01)
235/55R17
A01) GES) K01)
245/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 195/45R17 A01) bis A10)
A93a) N205) BF1) K04)
205/45R17
A93a)
215/40R17
K01)
215/45R17
GK0) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51653*07
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 195/45R17 A02) bis A10)
Cooper S A93a) N205) T85) BF2)
195/50R17
N205)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 51653*07
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51653*07
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GK0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 51653*07
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000912-H0-413
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 707
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 51653*07
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 22a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 707 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany Gmb
Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51653*07
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024