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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1905
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         71R1905.073
Radausführungskennz.:                                  71R1905.073
Radgröße:                                               9J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1045 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-
Nr. 55040*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     255/30R21          255/30R21                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        245/30R21          255/30R21                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1) V00)
                                             255/30R21             265/30R21              A01) bis A10)
                                             K01)                                         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N                         e1*2018/858*00109*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
102              BMW iX xDrive 40       265/45R21          265/45R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                        275/45R21          275/45R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                        285/45R21          285/45R21        A01) bis A10)
                                                                            BF2)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 210      BMW X3                 245/35R21          245/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        245/40R21          245/40R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        255/35R21          255/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        245/35R21          285/30R21        A01) bis A10)
                                                                            A11) BF1) V00)
                                        245/40R21          275/35R21        A01) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R21            275/35R21        A01) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 210      BMW X4                 245/35R21          285/30R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) V00)
                                        245/40R21          275/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R21            275/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
155 bis 280      BMW X5                 255/40R21          255/40R21                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) N265)
                                        255/40R21 M+S      255/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) W265)
                                        255/45R21          255/45R21                      A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71) N265)
                                        255/45R21 M+S      255/45R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71) W265)
                                        265/35R21          265/35R21                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) GGX) N275)
                                        265/35R21 M+S      265/35R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) GGX) W275)
                                        265/40R21          265/40R21                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) N275)
                                        265/40R21 M+S      265/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93)                                              A11) BF2) E71) W275)
                                        275/35R21          275/35R21                      A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71)
                                        275/35R21 M+S      275/35R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71)
                                        275/40R21          275/40R21                      A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71)
                                        275/40R21 M+S      275/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
294 bis 390      BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21          275/40R21                      A02) bis A10)
                 M60i                   A93a)                                             A11) BF2) E71)
                                        275/40R21 M+S      275/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                        A93a)                                             A11) BF2) E71)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6X                            e1*2007/46*2020*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
155 bis 280      BMW X6                 265/40R21          265/40R21        A02) bis A10)
                                                                            A11a) BF2) N275)
                                        275/40R21          275/40R21        A02) bis A10)
                                                                            A11a) BF2)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                            e1*2007/46*1952*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
155 bis 390      BMW X7                 265/45R21 M+S      265/45R21 M+S    A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) ER1)
                                        HL 265/45R21 M+S HL 265/45R21 M+S A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) ER1)
                                        275/45R21          275/45R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) ER1)
                                        285/45R21          285/45R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades 71R1905, 71R1905.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1955, 71R1955.173 (ABE-Nr. 55040*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905



E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 2090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Die Anlage BC1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
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