Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Arcasting S.r.l.
                                Via Monte Santo, 41
                                I-31039 Riese Pio X (TV)
                                39 02 0140611

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          CAESAR
Typ                             A242A
Radgröße                        10JX22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A242A35F5 A242A 5X112A ET35F / ohne              5/112/66,6         35        900    2410
112A666   Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55807124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54294 , RADTYP A242B) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54295
Herstellerzeichen               ARCASTING
Radtyp und Ausführung           A242A...(s.o.)
Radgröße                        10JX22 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       140                    29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5 (IV)             155-250        265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
G5X                     155-250        275/35R22   A01 K1b R02                         A18 A56 L06
e1*2007/46*             155-250        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 Vn3
1918*00-14                                                                             VA1 S01
- incl. M-Paket
BMW X5 (IV)             183-280        265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
G5X                     183-280        275/35R22   A01 K1b R02                         A18 A56 L06
e1*2007/46*1918*15-..   183-280        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 Vn3
- ab Facelift 2023                                                                     VA1 S01
BMW X5 (IV) PHEV        155, 210       265/35R22   R02                                 A01 A07 A12
G5X                     155, 210       275/35R22   K1b R02                             A14 A18 A56
e1*2007/46*             155, 210       285/35R22   K1a K1b R02                         L06 V22 Vn3
1918*00-14                                                                             VA1 S01
- Plug-in Hybrid
BMW X5 (IV) PHEV        155, 230       265/35R22   R02                                 A01 A07 A12
G5X                     155, 230       275/35R22   K1b R02                             A14 A18 A56
e1*2007/46*1918*15-..   155, 230       285/35R22   K1a K1b R02                         L06 V22 Vn3
- Plug-in Hybrid                                                                       VA1 S01
- ab Facelift 2023
BMW X5 M50 i/d (IV)     294, 390       275/35R22   K1b R02                             A01 A07 A12
G5X                     294, 390       285/35R22   K1a K1b R02                         A14 A18 A56
e1*2007/46*                                                                            L06 NBF V22
1918*00-14                                                                             Vn3 VA1 S01
BMW X5 M60 i (IV)       390            265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
G5X                     390            275/35R22   A01 K1b R02                         A18 A56 L06
e1*2007/46*1918*15-..   390            285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 Vn3
- ab Facelift 2023                                                                     VA1 S01
BMW X6 (III)            155-250        265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
G6X                     155-250        275/35R22   A01 K1b R02                         A18 A56 L06
e1*2007/46*2020*..      155-250        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 Vn3
                                                                                       VA1 S01
BMW X6 M50 i/d (III)    294, 390       275/35R22   K1b R02                             A01 A07 A12
G6X                     294, 390       285/35R22   K1a K1b R02                         A14 A18 A56
e1*2007/46*2020*..                                                                     L06 NoP V22
                                                                                       Vn3 VA1 S01
BMW X7                  155-390        275/40R22   R02                                 A01 A07 A12
G7X                                                                                    A14 A18 A56
e1*2007/46*1952*..                                                                     L06 V22 VA1
- mit M-Paket -                                                                        S01
Verbreiterungen
BMW X7                  155-250        275/40R22   R02                                 A01 A07 A12
G7X                                                                                    A14 A18 A56
e1*2007/46*1952*..                                                                     L06 V22 VA1
                                                                                       S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55807124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54294 , RADTYP A242B) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                        Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                         Seite 5 von 6

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
Nr. 4    255/45R22      285/40R22
Nr. 5    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 6    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 7    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
Nr. 8    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
Nr. 9    275/40R22      315/35R22
Nr. 10   285/30R22      335/25R22
Nr. 11   285/35R22      315/30R22
Nr. 12   285/40R22      325/35R22
Nr. 13   285/45R22      325/40R22
Nr. 14   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55807124, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54294 , RADTYP A242B) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juli 2024 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54295 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804423 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ A242A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Juli 2024




Pohl                                                                 00430144.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen