Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 51R0855.07 51R0855.47
Radausführungskennz: 51R0855.07 51R0855.47
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 950 kg 950 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1*2018/858*00123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF1)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
85 bis 210 BMW 3er 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Heckantrieb) N235) T90) A11) BF1)
245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
N255) T90) A11) BF1)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) T92) A11) BF1)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
T92) A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
120 bis 210 BMW 3er 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Allradantrieb) N235) T90) A11) BF1)
245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
N255) T90) A11) BF1)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) T92) A11) BF1)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
T92) A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
250 bis 275 BMW M340i, M340d 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) T92) BF1)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
T92) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) A94a) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
80 bis 105 BMW i4 HL 255/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
245/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
HL 245/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
105 BMW i5 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(Limousine) A94) B84) BF1) EF0)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A02) bis A10)
A94) B84) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
120 bis 230 BMW 5er 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
(Limousine) A94) T95) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
HL 245/35R20 HL 245/35R20 A02) bis A10)
A94) T98) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94) T97) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EB1) EB2)
EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
100 bis 221 BMW X1 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) N245)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
68 bis 104 BMW iX1 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) N245)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
100 bis 210 BMW X3 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET40
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) EF0)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) EF0)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M-blau 4x40 374x36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. M-blau mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M-rot 20E563 0300 mit belüfteter Scheibe Ø348x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. M-rot Ate 345/370 397 44/24 mit belüfteter Scheibe
Ø345x24 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. : 56
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 56 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024