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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT7-9021
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              W3
               Radausführungskennz.:                                  GT7-9021 W3
               Radgröße:                                                9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52365*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          Ø 72,6/ Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP109       140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP109      140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6E                            e1*2018/858*00317*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               105              BMW i5                 245/35R21          HL 285/30R21                    A01) bis A10)
                                (Limousine)                                                               B84) BF1) V00)
                                                       255/35R21          HL 285/30R21                    A01) bis A10)
                                                                                                          B84) BF1) V00)
                                                            255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R21           HL 285/30R21           A01) bis A10)
                                                                                                          B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R21           295/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 52365*04




               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                            e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               120 bis 230      BMW 5er                255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                (Limousine)                                                               A11) B84) BF1) GLR)
                                                       245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1)
                                                            255/30R21              295/25R21              A01) bis A10)
                                                            T93)                                          A11) B84) BF1) V00)
                                                            255/30R21              305/25R21              A01) bis A10)
                                                            T93)                                          A11) B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                            e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               120 bis 230      BMW 5er                255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                (Touring)                                                                 A11) B84) BF1) GMS)
                                                       245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1)
                                                            HL 245/35R21           275/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                           e1*2007/46*1791*..
§22 52365*04




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               120 bis 265      BMW 6er GT             245/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                                                       T91)                                               A11) BF1) V00)
                                                       245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) V00)
                                                            255/30R21              295/25R21              A01) bis A10)
                                                            T93)                                          A11) BF1) V00)
                                                            255/30R21              305/25R21              A01) bis A10)
                                                            T93)                                          A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               100 bis 210      BMW X3                 255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               120 bis 210      BMW X4                 255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            265/35R21              265/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            275/35R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) V00)
                                                            245/40R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
§22 52365*04




                                                                                                          A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21            275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            245/40R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               155 bis 280      BMW X5                 265/35R21          265/35R21                       A02) bis A10)
                                                       A93)                                               A11) BF2) E71) ER1) GGX)
                                                                                                          N275)
                                                            265/35R21 M+S          265/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1) GGX)
                                                                                                          W275)
                                                            265/40R21              265/40R21              A02) bis A10)
                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1) N275)
                                                            265/40R21 M+S          265/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1) W275)
                                                            275/35R21              275/35R21              A02) bis A10)
                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1)
                                                            275/35R21 M+S          275/35R21 M+S          A02) bis A10)
§22 52365*04




                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1)
                                                            275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                            A93a)                                         A11) BF2) E71) ER1)
                                                            275/40R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                            A93a)                                         A11) BF2) E71) ER1)
                                                            275/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
                                                            A93)                                          A11) BF2) E71) ER1) V00)
                                                            275/40R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                            A93a)                                         A11) BF2) E71) ER1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               294 bis 390      BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21          275/40R21                       A02) bis A10)
                                M60i                   A93a)                                              A11) BF2) E71) ER1)
                                                       275/40R21 M+S      275/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                       A93a)                                              A11) BF2) E71) ER1)
                                                       275/40R21          315/35R21                       A01) bis A10)
                                                       A93a)                                              A11) BF2) E71) ER1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52365*04




                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§22 52365*04




                      " Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP109
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP109
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GLR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                    285/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021



               GMS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                    245/35R21, 245/40R20, 255/35R21, 285/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 52365*04




               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage AB3a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 11.03.2025
						
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