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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    69R8805
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                Ronal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            69R8805.17
                Radausführungskennz.:                                     69R8805.17
                Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53401*04




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                 ZP50717     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            K04) N215) T86)                   BF1) K01)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       K04) T86)

                                                       205/45R18
                                                       K04) M00) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       K04) M00)

                                                       215/40R18
                                                       K02) N225)
§22 53401*04




                                                       235/35R18
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A01) bis A10)
                               (mit Flap)             K04) N215) T86)                   BF1) K01)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       K04) T86)

                                                       205/45R18
                                                       K04) M00) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       K04) M00)

                                                       215/40R18
                                                       K02) N225)

                                                       235/35R18
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                               A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer                                            A11) BF1) K01) K02)
                               xDrive, Gran Tourer,
                                                        225/40R18
                               Gran Tourer xDrive
                                                        T92)

                                                       225/45R18
                                                       K18) K28)

                                                       235/40R18
                                                       K18) K28)
§22 53401*04




                                                       245/40R18
                                                       K18) K28)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02) K18) K28)      A11) BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                    A01) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe K04) N215) T86)                            BF1) K01)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       K04) T86)

                                                       215/40R18
                                                       K04) N225)

                                                       225/35R18
                                                       K02) T87)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                                  A01) bis A10)
                                                      A93a)                                     A11a) BF1) E73) K01) K04)

                                                       235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/45R18                                A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF1) EF0)
                                                       225/50R18

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18

                                                       255/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
§22 53401*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 105      BMW i4                 225/50R18                                A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF1)
                                                       245/45R18

                                                       255/45R18

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/45R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                                           A94)                BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/45R18                                A01) bis A10)
                               xDrive                 K04)                                     BF1) E72) K01)

                                                       225/50R18
                                                       K02) K89)

                                                       235/45R18
                                                       K04)

                                                       245/45R18
                                                       K02) K89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                         A01) bis A10)
                                                      K02) K89)                         BF1) K01)

                                                       235/45R18
                                                       K04)

                                                       245/45R18
                                                       K02) K89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53401*04




               100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A01) bis A10)
                                                      K04) N235)                        A11) A93) BF1) EF0) K01)

                                                       225/55R18 M+S
                                                       K04)

                                                       235/50R18
                                                       K04) N245)

                                                       235/50R18 M+S
                                                       K04)

                                                       245/50R18
                                                       K02)

                                                       255/45R18
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                         A01) bis A10)
                                                      K04) M00) N225)                   A93) BF1) EF0) K01)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       K04) M00)

                                                       225/55R18
                                                       K04) N235)

                                                       225/55R18 M+S
                                                       K04)

                                                       235/50R18
                                                       K04) N245)
§22 53401*04




                                                       235/50R18 M+S
                                                       K04)

                                                       245/50R18
                                                       K02)

                                                       255/45R18
                                                       K04)

                                                       HL 245/50R18
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)
                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) A94) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 245/55R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF1)
                                                       255/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 215/35R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,      T84)                              BF1) K01) K02) K87)
                               Cabrio, außer Elektro)
§22 53401*04




                                                       225/30R18
                                                       G01) T82)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML4                            e1*2007/46*1680*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 225/30R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                        BF1) G01) K01) K02) T82)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                              A01) bis A10)
                                                      A93a)                               A11) BF1) K01)

                                                       235/45R18
                                                       K04)

                                                       245/40R18
                                                       K04)

                                                       245/45R18
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                              A01) bis A10)
                               John Cooper Works      A93a)                               BF1) K01)

                                                       235/45R18
                                                       K04)

                                                       245/45R18
                                                       K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
§22 53401*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170             BMW Mini John            215/35R18                         A01) bis A10)
                               Cooper Works                                               BF1) K01) K02) K87)
                               (Limousine 2-türig,
                               Cabrio)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     215/35R18                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)
                                                       225/35R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53401*04




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50717
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 53401*04




                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
                      größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
                      größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                      hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis
                         50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
                         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
§22 53401*04




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                    ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T82)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
§22 53401*04




               Die Anlage 3a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024
						
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