Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 1 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-909
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: BA1
Radausführungskennz.: BA1; Lk112
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 41 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 53444*04
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 2 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F7 e1*2018/858*00397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
90 bis 150 BMW 1er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K02) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1*2018/858*00123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
§22 53444*04
ET29 ET41
115 bis 180 BMW 2er Coupe 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF2)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 3 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
85 bis 210 BMW 3er 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Heckantrieb) N235) T93) A11) BF2)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
N245) T91) A11) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
N245) T95) A11) BF2) G01)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
N255) T93) A11) BF2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
T96) A11) BF2)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
§22 53444*04
K04) T93) A11) BF2) V00)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
T96) A11) BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) T93) A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 4 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 210 BMW 3er 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) N235) T93) A11) BF2)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
N245) T91) A11) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
N245) T95) A11) BF2) G01)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
N255) T93) A11) BF2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
T96) A11) BF2)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
§22 53444*04
K04) T93) A11) BF2) V00)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
T96) A11) BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) T93) A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 5 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) T93) BF2)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
T91) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
BF2) G01)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
T93) BF2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
BF2)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
§22 53444*04
K04) T93) BF2) V00)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) T93) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 210 BMW 4er 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) T91) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
BF2) G01)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
A94a) T93) BF2)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
250 bis 275 BMW M440i, M440d 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) T91) BF2)
235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A01) bis A10)
BF2) G01)
245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) T93) BF2)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
A94a) K04) T93) BF2) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
§22 53444*04
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
A94a) BF2) N245)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
BF2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
BF2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
BF2)
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
BF2)
255/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
125 bis 145 BMW i4 M50, i4 M60 HL 245/40R19 HL 245/40R19 A02) bis A10)
A94) BF2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) BF2)
245/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
A94) BF2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF2) V00)
HL 245/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
A94) BF2) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF2) V00)
§22 53444*04
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid T95) A11) BF2) E21) N245)
(Limousine, außer HL 235/40R19 HL 235/40R19 A02) bis A10)
M550i xDrive und A11) BF2) E21) N245)
M550d xDrive) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21)
HL 245/40R19 HL 245/40R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
T96) A11) BF2) E21)
HL 255/35R19 HL 255/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21)
245/40R19 HL 275/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 HL 275/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
294 bis 390 BMW 5er 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, nur M550i BF2) E21)
xDrive und M550d 245/40R19 HL 275/35R19 A02) bis A10)
xDrive) BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 HL 275/35R19 A02) bis A10)
BF2) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
§22 53444*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er HL 235/40R19 HL 235/40R19 A02) bis A10)
xDrive T98) A11) BF2) E21) N245)
(Kombi, außer M550d 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive) T98) A11) BF2) E21)
HL 245/40R19 HL 245/40R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
T96) A11) BF2) E21)
HL 255/35R19 HL 255/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21) GA2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21)
245/40R19 HL 275/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 HL 275/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
294 BMW 5er 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d W255) BF2) E21)
xDrive) HL 245/40R19 M+S HL 245/40R19 M+S A01) bis A10)
W255) BF2) E21)
HL 255/35R19 M+S HL 255/35R19 M+S A01) bis A10)
W265) BF2) E21)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A01) bis A10)
W265) BF2) E21) G01)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
BF2) E21)
245/40R19 HL 275/35R19 A01) bis A10)
BF2) E21) V00)
§22 53444*04
HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
BF2) E21) V00)
HL 245/40R19 HL 275/35R19 A01) bis A10)
BF2) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
105 BMW i5 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
(Limousine) A94) B84) BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
105 bis 127 BMW i5 245/45R19 M+S 275/40R19 M+S A02) bis A10)
(Touring) A94) B84) BF2) ECE) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 230 BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Limousine) A94) T98) A11) B84) BF2) EF0)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF2) EF0)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53444*04
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 230 BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Touring) A94) N255) T98) A11) B84) BF2) EF0)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
A94) N265) T100) A11) B84) BF2) EF0)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 11 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
155 bis 390 BMW 7er 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe G11) A11) BF2) N245)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
§22 53444*04
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
xDrive BF2)
(Coupe 2-türer, Cabrio)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
100 bis 210 BMW X3 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
265/45R19 265/45R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 12 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF2) EF0)
265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF2) EF0)
275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10)
A11) BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53444*04
G3XE e1*2007/46*2130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
80 BMW iX3 265/45R19 265/45R19 A02) bis A10)
A94) BF2)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
120 bis 210 BMW X4 275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 13 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, 9Jx19H2,
ET29 ET41
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-859, BA1 (KBA-Nr. 53436*08) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 53444*04
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 14 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53444*04
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 15 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 53444*04
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001101-E0-216
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 16 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-909
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
§22 53444*04
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-909 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.10.2025