Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 1/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: BA1
Radausführungskennz.: BA1; Lk112
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 24 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 53376*07
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 830 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr.
53445*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 2/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid K03) A11) BF1) E21)
(Limousine, außer
M550i xDrive und 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
M550d xDrive) K03) A11) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
§22 53376*07
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
294 bis 390 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i K03) BF1) E21)
xDrive und M550d 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
xDrive) K03) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
105 BMW i5 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
(Limousine) B84) BF1)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) B84) BF1) V00)
HL 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) B84) BF1) V00)
265/35R20 305/30R20 A01) bis A10)
K01) B84) BF1) V00)
HL 265/35R20 305/30R20 A01) bis A10)
K01) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 3/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
105 bis 127 BMW i5 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
(Touring) B84) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
§22 53376*07
ET24 ET44
120 bis 230 BMW 5er 265/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
(Limousine) K01) A11) B84) BF1)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
120 bis 230 BMW 5er 265/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
(Touring) K01) A11) B84) BF1)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 4/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L e1*2018/858*00154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
125 bis 280 BMW 7er, i7 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
B81) BF2) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
B81) BF2) ECE)
265/40R20 295/35R20 A02) bis A10)
B81) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE e1*2007/46*2130*..
§22 53376*07
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
80 BMW iX3 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
K03) BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 5/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN e1*2018/858*00409*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, 10½Jx20H2,
ET24 ET44
120 bis 280 BMW X3 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
B89) BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K01) B89) BF1)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
B89) BF1) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
B89) BF1) ECE)
265/40R20 295/35R20 A02) bis A10)
B89) BF1) V00)
275/40R20 305/35R20 A01) bis A10)
K01) B89) BF1) V00)
§22 53376*07
Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 6/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 53376*07
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
B89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 7/7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53376*07
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage DE3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2025