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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-9020
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                             BA1
               Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
               Radgröße:                                                9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        24 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53376*07




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      830 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr.
               53445*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                            140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2,          10½Jx20H2,
                                                        ET24              ET44
               100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/35R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                                xDrive, BMW 5er Hybrid K03)                                               A11) BF1) E21)
                                (Limousine, außer
                                M550i xDrive und        245/35R20         285/30R20                       A01) bis A10)
                                M550d xDrive)           K03)                                              A11) BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                              e1*2007/46*1688*..
§22 53376*07




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx20H2,         10½Jx20H2,
                                                         ET24             ET44
               294 bis 390      BMW 5er                  245/35R20        275/30R20                       A01) bis A10)
                                (Limousine, nur M550i    K03)                                             BF1) E21)
                                xDrive und M550d         245/35R20        285/30R20                       A01) bis A10)
                                xDrive)                  K03)                                             BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6E                            e1*2018/858*00317*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               105              BMW i5                 245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                (Limousine)                                                               B84) BF1)
                                                       255/35R20          295/30R20                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               B84) BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20       295/30R20                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               B84) BF1) V00)
                                                       265/35R20          305/30R20                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               B84) BF1) V00)
                                                       HL 265/35R20       305/30R20                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6E                            e1*2018/858*00317*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               105 bis 127      BMW i5                 245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                (Touring)                                                                 B84) BF1)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                            e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
§22 53376*07




                                                       ET24               ET44
               120 bis 230      BMW 5er                265/35R20          265/35R20                       A01) bis A10)
                                (Limousine)            K01)                                               A11) B84) BF1)
                                                       245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1)
                                                            255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                          A11) B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                          A11) B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                            e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               120 bis 230      BMW 5er                265/35R20          265/35R20                       A01) bis A10)
                                (Touring)              K01)                                               A11) B84) BF1)
                                                       245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1)
                                                            255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R20           285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                            e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               125 bis 280      BMW 7er, i7            255/40R20          285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          B81) BF2) V00)
                                                            255/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                          B81) BF2) ECE)
                                                            265/40R20              295/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          B81) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                           e1*2007/46*2130*..
§22 53376*07




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               80               BMW iX3                265/40R20          265/40R20                       A01) bis A10)
                                                       K03)                                               BF1)
                                                       275/40R20          275/40R20                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1)
                                                       245/45R20          275/40R20                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XN                           e1*2018/858*00409*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10½Jx20H2,
                                                       ET24               ET44
               120 bis 280      BMW X3                 265/40R20          265/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          B89) BF1)
                                                            275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                          B89) BF1)
                                                            255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          B89) BF1) V00)
                                                            255/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                          B89) BF1) ECE)
                                                            265/40R20              295/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          B89) BF1) V00)
                                                            275/40R20              305/35R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                          B89) BF1) V00)
§22 53376*07




               Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, BA1 (KBA-Nr. 53445*04) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 53376*07




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                      Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-I0-216
               Anlage-Nr. :                DE3
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53376*07




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage DE3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2025
						
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