Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00 ANLAGE: 1 Radtyp: VPX01-1119 Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 06.03.2025 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW Raddaten: Radgröße nach Norm : 11 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) :8 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5x112 ET8 5x112 ET8 ML66,6 ohne 66,6 650 2150 10/24 ML66,6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: VPX01-10519 Lochkreis: 5x112 ET: 7 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXF Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00 ANLAGE: 1 Radtyp: VPX01-1119 Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 06.03.2025 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: VPX01-10519 Lochkreis: 5x112 ET: 7 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXF Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW M3 REIHE, BMW M4 REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G234M e1*2018/858*00003*.. 353 - 390 285/35R19 99Y GEV; KDXF M3; M4; Allradantrieb; 295/30R19 100Y GEQ; GEU; KDXF 10B; 11G; 11H; 11K; 305/30R19 102Y GER; KDXF 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: M2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2M e1*2018/858*00211*.. 338 - 353 285/35R19 99Y GEV; KDXF Heckantrieb; 295/30R19 100Y GEQ; GEU; KDXF 10B; 11G; 11H; 11K; 305/30R19 102Y GER; KDXF 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00 ANLAGE: 1 Radtyp: VPX01-1119 Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 06.03.2025 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. GEQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/30R19 Hinterachse: 295/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GER) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/30R19 Hinterachse: 305/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GEU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 295/30R19 Hinterachse: 295/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GEV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/35R19 Hinterachse: 285/35R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00 ANLAGE: 1 Radtyp: VPX01-1119 Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 06.03.2025 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KDXF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse VPX01-10519 Lochkreis 5x112 ET: 7 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland