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							Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
_______________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller                       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 11 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       :8
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff         Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung                Kennzeichnung         in mm                     last      umf.      Fertig
                 Rad                          Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5x112 ET8        5x112 ET8 ML66,6             ohne                       66,6                     650      2150    10/24
ML66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-10519 Lochkreis: 5x112 ET: 7

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXF




                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 25-00063-CX-GBM-00

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: VPX01-1119
Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                      Stand: 06.03.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Bayerische Motorenwerke AG, BMW

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: VPX01-10519 Lochkreis: 5x112 ET: 7

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDXF
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3 REIHE, BMW M4 REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G234M        e1*2018/858*00003*.. 353 - 390 285/35R19 99Y          GEV; KDXF                M3; M4; Allradantrieb;
                                            295/30R19 100Y         GEQ; GEU; KDXF           10B; 11G; 11H; 11K;
                                            305/30R19 102Y         GER; KDXF                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G2M          e1*2018/858*00211*.. 338 - 353 285/35R19 99Y          GEV; KDXF                Heckantrieb;
                                            295/30R19 100Y         GEQ; GEU; KDXF           10B; 11G; 11H; 11K;
                                            305/30R19 102Y         GER; KDXF                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74D; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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                                                                                                       Seite: 3 von 4
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
GEQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         285/30R19
                   Hinterachse:                         295/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GER) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         285/30R19
                   Hinterachse:                         305/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         295/30R19
                   Hinterachse:                         295/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                  Vorderachse:                         285/35R19
                  Hinterachse:                         285/35R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung


                             Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH                     Stand: 06.03.2025
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      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDXF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse VPX01-10519 Lochkreis 5x112 ET: 7




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