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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
                Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                        RC36
                Typ                           RC36-8020
                Radgröße                      8,0Jx20H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 D3N           RC36-8020 D3N / ohne Ring            5/112/66,6        27         850    2350


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55031725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100630 ,
                RADTYP RC36-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.
§22 100342*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    100342
                Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung         RC36-8020 (s.o.)
                Radgröße                      8,0Jx20H2
                Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                 Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°               140               27,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    BMW

                Spurverbreiterung             innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Reihe (VII)       100-265         235/35R20      R02 R37 T92                    A12 A21 A57
                 G5L                       100-265         245/35R20      R02                            A99 L06 Lim
                 e1*2007/46*1688*..                                                                      MpH V20 VA1
                                                                                                         S01

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Touring (VII)       100-265      235/35R20       R02 R37 T92                    A12 A21 A57
                 G5K                         100-265      245/35R20       R02 T95                        A99 Car F40
                 e1*2007/46*1750*..                                                                      L06 NoP V20
                                                                                                         VA1 S01
                 BMW iX3                     80 (210)     245/45R20       R02 170                        A12 A21 A58
                 G3XE                                                                                    A99 V20 VA1
                 e1*2007/46*2130*..                                                                      S01
                 BMW M550 i/d xDrive (VII)   294-390      245/35R20       R02                            A12 A21 A56
                 G5L                                                                                     A99 L06 Lim
                 e1*2007/46*1688*..                                                                      V20 VA1 S01
                 BMW M550d xDrive            294          245/35R20       R02 T95                        A12 A21 A56
                 Touring (VII)                                                                           A99 Car F40
                 G5K                                                                                     L06 V20 VA1
                 e1*2007/46*1750*02-..                                                                   S01
                 BMW X3                      100-210      235/45R20       R02                            A12 A21 A57
                 G3X                         100-265      245/45R20       R02                            A99 NoP V20
                 e1*2007/46*1797*..                                                                      Vn2 VA1 S01
§22 100342*00




                 BMW X3 xDrive30e            120,135      235/45R20       R02                            A12 A21 A56
                 G3X                         120,135      245/45R20       R02                            A99 V20 Vn2
                 e1*2007/46*1797*..                                                                      VA1 S01
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW X4                      120-210      235/45R20       R02 T00 T96                    A12 A21 A56
                 G4X                         120-265      245/45R20       R02                            A99 NoP V20
                 e1*2007/46*1881*..                                                                      Vn2 VA1 S01


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55031725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100630 ,
                RADTYP RC36-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 6
                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 100342*00




                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                170       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)



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                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 6
                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                F40      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 100342*00




                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 100342*00




                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55031725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100630 ,
                RADTYP RC36-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 6

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 29. August 2025




                Laux                                                                                  00454124.DOCX
§22 100342*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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