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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   MOMO S.r.l.
                                               Via Giovanni Bensi, 1/1
                                               I-20152 Milano



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RF-07
                Typ                            RF077-95
                Radgröße                       9.5Jx21 EH2+
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 D01           RF077-95 D01 / ohne Ring               5/112/66,6        35         955      2500

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100211
                Herstellerzeichen              MOMO SRL
                Radtyp und Ausführung          RF077-95...(s.o.)
                Radgröße                       9.5Jx21 EH2+
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
§22 100211*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,25                  Kegel 60°               140               27,7
                 S02   Serienschraube M14x1,25            Kegel 60°               140               29

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW iX                     102            255/50R21       R70 191                        A07 A12 A14
                 BMWi-N                     102            265/45R21       191                            A18 A56 L05
                 e1*2018/858*00109*..       102            275/45R21       191                            S02
                 - Elektro




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW iX2                   68             245/35R21      A58 K1c K2a K2b K3i K4i K5x   A01 A12 A14
                 U2X                                                     K6b K6x T96                   A18 S01
                 e1*2018/858*00371*..      68             255/30R21      A58 K1c K2a K2b K3i K4i K5x
                 - Elektro                                               K6b K6y K8a T93
                                           68             265/30R21      A58 K1c K2c K3i K4i K5x K6b
                                                                         K6y K8a T96
                                           68, 104        255/35R21      A57 K1c K2a K2b K3i K4i K5x
                                                                         K6b K6y K8a T98
                 BMW X2                    100-115        245/35R21      K1a K1b K2c K3i K4i K5x K6b   A01 A12 A14
                 U2X                                                     K6x                           A18 A57 NoE
                 e1*2018/858*00371*..      100-115        255/30R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y   NoP S01
                                                                         K8a T93
                                           100-115        255/35R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8a
                                           100-115        265/30R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8i
                 BMW X2 M35i xDrive        221            245/35R21      K1a K1b K2c K3i K4i K5x K6b   A01 A12 A14
                 U2X                                                     K6x                           A18 A56 NoP
§22 100211*00




                 e1*2018/858*00371*..      221            255/30R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y   S01
                                                                         K8a T93
                                           221            255/35R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8a
                                           221            265/30R21      K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8i
                 BMW X5 (IV)               155-250        265/40R21      A10 A84 T01 T05 191           A07 A14 A18
                 G5X                       155-250        275/40R21      A10 A84 T07 191               A56 L06 NoP
                 e1*2007/46*               155-250        285/35R21      A01 A12 K1b T01 T05 191       S02
                 1918*00-14                155-250        285/40R21      A01 A12 K1b 191
                 - incl. M-Paket
                 BMW X5 (IV)               183-280        265/40R21      A10 A84 T05 X77 191           A07 A14 A18
                 G5X                       183-280        275/40R21      A10 A84 T07 191               A56 L06 NoP
                 e1*2007/46*1918*15-..     183-280        285/35R21      A01 A12 K1b T05 X77 191       S02
                 - ab Facelift 2023        183-280        285/40R21      A01 A12 K1b T09 191
                 BMW X5 (IV) PHEV          155, 210       265/40R21      A10 A84 T05 191               A07 A14 A18
                 G5X                       155, 210       275/40R21      A10 A84 T07 191               A56 L06 S02
                 e1*2007/46*               155, 210       285/35R21      A01 A12 K1b T05 191
                 1918*00-14                155, 210       285/40R21      A01 A12 K1b 191
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW X5 (IV) PHEV          155, 230       275/40R21      A10 A84 T07 191               A07 A14 A18
                 G5X                       155, 230       285/40R21      A01 A12 K1b T09 191           A56 L06 S02
                 e1*2007/46*1918*15-..
                 - Plug-in Hybrid
                 - ab Facelift 2023
                 BMW X5 M50 i/d (IV)       294, 390       275/40R21      A10 A84 M+S 191               A07 A12 A14
                 G5X                       294, 390       285/35R21      A01 K1b M+S T01 T05 191       A18 A56 L06
                 e1*2007/46*               294, 390       285/40R21      A01 K1b M+S 191               NBF S02
                 1918*00-14




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X5 M60 i (IV)           390          265/40R21      A10 A84 T05 X77                 A07 A14 A18
                 G5X                         390          275/40R21      A10 A84 T07                     A56 L06 NoP
                 e1*2007/46*1918*15-..       390          285/35R21      A01 A12 K1b T05 X77             S02
                 - ab Facelift 2023          390          285/40R21      A01 A12 K1b T09
                 BMW X6 (III)                155-250      265/40R21      A10 A84 T01 T05                 A07 A14 A18
                 G6X                         155-250      275/40R21      A32 A84                         A56 L06 NoP
                 e1*2007/46*2020*..          155-250      285/35R21      A01 A12 K1b T01 T05             S02
                                             155-250      285/40R21      A01 A12 K1b
                 BMW X6 M50 i/d (III)        294, 390     275/40R21      A32 A84 M+S 191                 A07 A14 A18
                 G6X                         294, 390     285/35R21      A01 A12 K1b M+S T01 T05 191     A56 L06 NoP
                 e1*2007/46*2020*..          294, 390     285/40R21      A01 A12 K1b M+S 191             S02
                 BMW X7                      155-250      275/45R21      T07 T10 191                     A07 A12 A14
                 G7X                         155-390      265/45R21      M+S T08 191                     A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1952*..          155-390      275/45R21      M+S T07 T10 191                 S02
                 - mit M-Paket -             155-390      285/45R21      191
                 Verbreiterungen
                 BMW X7                      155-250      265/45R21      M+S T08 191                     A07 A12 A14
§22 100211*00




                 G7X                         155-250      275/45R21      T07 T10 191                     A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1952*..          155-250      285/45R21      191                             S02

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
                210 km/h                 100% 100% 100%
                220 km/h                 97%    100% 100%
                230 km/h                 94%    100% 100%
                240 km/h                 91%    100% 100%
                250 km/h                 -      95%      100%
                260 km/h                 -      90%      100%
                270 km/h                 -      85%      100%
                280 km/h                 -      -        95%
                290 km/h                 -      -        90%
                300 km/h                 -      -        85%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 4 von 7
                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 100211*00




                191       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.


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                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 5 von 7

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
                (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100211*00




                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 6 von 7

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 100211*00




                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 7 von 7

                T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2025 in Lambsheim statt.
§22 100211*00




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. April 2025




                Schmidt                                                                                          00445712.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100211*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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