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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2851929162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET29 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            29 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1910,
                NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr.
                100587*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5L                             e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,         10Jx19H2,
                                                         ET29              ET46
                100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        255/35R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                                 xDrive, BMW 5er Hybrid                                                    A11) BF1) E21)
                                 (Limousine, außer       245/40R19         275/35R19                       A02) bis A10)
                                 M550i xDrive und                                                          A11) BF1) E21)
                                 M550d xDrive)           245/40R19         HL 275/35R19                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E21) V00)
                                                             HL 245/40R19           275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E21) V00)
                                                             HL 245/40R19           HL 275/35R19           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E21) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 100584*00




                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5L                              e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,        10Jx19H2,
                                                          ET29             ET46
                294 bis 390      BMW 5er                  245/40R19        275/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine, nur M550i                                                     BF1) E21)
                                 xDrive und M550d         245/40R19        HL 275/35R19                    A02) bis A10)
                                 xDrive)                                                                   BF1) E21) V00)
                                                          HL 245/40R19     275/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E21) V00)
                                                             HL 245/40R19           HL 275/35R19           A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E21) V00)
                                                             255/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E21) V00)
                                                             HL 255/35R19           285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E21) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                            e1*2018/858*00317*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                105              BMW i5                 245/45R19          275/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine)                                                               B84) BF1) ECE) EF0)
                                                        255/40R19          285/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           B84) BF1) EF0) V00)
                                                             255/45R19              285/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           B84) BF1) EF0) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                            e1*2018/858*00317*..
§22 100584*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                105 bis 127      BMW i5                 245/45R19          275/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Touring)                                                                 B84) BF1) ECE) EF0)
                                                        255/40R19          285/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           B84) BF1) EF0) V00)
                                                             255/45R19              285/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           B84) BF1) EF0) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                            e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                120 bis 230      BMW 5er                255/40R19          255/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine)                                                               A11) B84) BF1) EF0)
                                                        245/45R19          275/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) ECE) EF0)
                                                             255/40R19              285/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                             255/45R19              285/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) EF0) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6K                            e1*2018/858*00360*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                120 bis 230      BMW 5er                255/40R19          255/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Touring)                                                                 A11) B84) BF1) EF0)
                                                        245/45R19          275/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) ECE) EF0)
                                                             255/40R19              285/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                             255/45R19              285/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B84) BF1) EF0) GMN)
                                                                                                           V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100584*00




                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 100584*00




                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                GMN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                     255/35R21, 285/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage CE1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100584*00
						
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