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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2801939152
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET39 CB66.5
                 Radgröße:                                                    8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                                Schaftlänge 30,3 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     2 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1H                           e1*2007/46*2018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                         A01) bis A10)
                                (ohne Flap)            K04) N225) T85)                   BF1) K01)

                                                        225/35R19
                                                        K02)

                                                        245/30R19
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1H                           e1*2007/46*2018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                         A01) bis A10)
                                (mit Flap)             K04) N225) T85)                   BF1) K01)

                                                        225/35R19
                                                        K02)

                                                        245/30R19
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F7                            e1*2018/858*00397*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 150      BMW 1er                215/40R19                         A01) bis A10)
                                                       N225)                             BF1) K01)

                                                        225/35R19
                                                        K02)

                                                        225/40R19
                                                        K02)

                                                        HL 225/40R19
                                                        K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     3 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2AT                            e1*2007/46*1675*..
                F2GT                            e1*2007/46*1677*..
                UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 170      BMW 2er Active           225/40R19                         A01) bis A10)
                                Tourer, Active Tourer                                      A11) BF1) K01) K02) K18)
                                xDrive, Gran Tourer,     235/35R19                         K28)
                                Gran Tourer xDrive
                                                         T91)

                                                         245/35R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2GC                            e1*2007/46*2064*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 225/35R19                              A01) bis A10)
                                2er xDrive Gran Coupe                                      BF1) K01) K04) T88)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2AT                          e1*2018/858*00117*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/40R19                            A01) bis A10)
                                                                                           A11a) BF1) E73) K04)
                                                         235/40R19
                                                         K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/40R19                           A01) bis A10)
                                xDrive                 K03)                                BF1) E72) K04)

                                                         225/45R19
                                                         K03) K89)

                                                         235/40R19
                                                         K03)

                                                         245/40R19
                                                         K01) K89)
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                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     4 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92              BMW X1 Hybrid          225/45R19                         A01) bis A10)
                                                       K03) K89)                         BF1) K04)

                                                        235/40R19
                                                        K03)

                                                        245/40R19
                                                        K01) K89)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                100 bis 221     BMW X1                 205/55R19                         A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                   A11) BF1)

                                                        225/45R19
                                                        A93) N235)

                                                        225/50R19
                                                        A01) A93a) K01) K04) N235)

                                                        235/45R19
                                                        A01) A93) K01) K04) N245)

                                                        245/45R19
                                                        A01) A93) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX1                205/55R19                         A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                   BF1) EF0)

                                                        225/45R19
                                                        A93) N235)

                                                        225/50R19
                                                        A01) A93a) K01) K04) N235)

                                                        235/45R19
                                                        A01) A93) K01) K04) N245)

                                                        245/45R19
                                                        A01) A93) K01) K04)
§22 100585*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2X                           e1*2007/46*1824*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 225      BMW X2                 225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K04)
                                                        235/40R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X2                 205/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                       A93) M00)                         A11) BF1)

                                                        225/45R19
                                                        A93) N235)

                                                        225/50R19
                                                        N235)

                                                        235/45R19
                                                        A93) N245)

                                                        245/40R19
                                                        A93)
§22 100585*00




                                                        245/45R19

                                                        HL 245/40R19
                                                        A93)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                205/55R19                         A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                   BF1)

                                                        205/55R19 M+S
                                                        A93) M00)

                                                        215/45R19
                                                        A93) N225) T94)

                                                        215/50R19
                                                        A93) M00) N225) T93)

                                                        225/45R19
                                                        A93) N235) T96)
§22 100585*00




                                                        225/50R19
                                                        N235)

                                                        235/45R19
                                                        A93) N245)

                                                        245/40R19
                                                        A93)

                                                        245/45R19

                                                        HL 245/40R19
                                                        A93)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/40R19                            A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01)
                                                        225/45R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        K04)

                                                        245/40R19
                                                        K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     8 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/40R19                            A01) bis A10)
                                John Cooper Works                                        BF1) K01)
                                                        225/45R19

                                                        235/40R19

                                                        245/40R19
                                                        K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FML2E                         e1*2007/46*2063*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                75              BMW Mini Cooper SE     225/30R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02)

                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     9 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 100585*00




                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,3 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

                E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     10 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 100585*00




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100585*00




                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 2a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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