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							               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                        Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.09.2025
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                               Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               ATR1P8BA46ED66          PCD112 ET46             ohne                       66,6                     910      2437    06/25
               6
               ATR1P8BP46ED66          PCD112 ET46             ohne                       66,6                    910      2437     06/25
               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55718*00




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: ATR1L KBA: 55721 Lochkreis: 5x112 ET: 32 oder
               Radtyp: ATR1L KBA: 55721 Lochkreis: 5x112 ET: 30

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDWH, KDWI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                    Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.09.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 127 - 150 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 5LK; 57F; Kombilimousine;
                                                                            KDWH; KDWI          Allradantrieb;
                                                                                                Elektro;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769; 97K
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 127 - 150 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 57F;      Limousine;
                                                                            KDWH; KDWI          Allradantrieb;
                                                                                                Elektro;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769; 97K
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 105       HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 57F;      Limousine;
                                                                            KDWH; KDWI          Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 105       HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 5LK; 57F; Kombilimousine;
                                                                            KDWH; KDWI          Heckantrieb; Elektro;
§22 55718*00




                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769
               G6K          e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/30R21        GAG; 57F; 953;      nicht 530e; nicht
                                                                            KDWH; KDWI          550e xDrive; nicht
                                                                                                530e xDrive;
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769; 930
               G6K          e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/30R21        GAG; 57F; 953;      nicht 530e; nicht
                                                                            KDWH; KDWI          550e xDrive; nicht
                                                                                                530e xDrive;
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76B; 769; 934




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                     Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.09.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G6L          e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/30R21 98          GAG; 57F; KDWH;         nicht 530e; nicht
                                                                                 KDWI                    550e xDrive; nicht
                                                             285/30R21 100       GAP; GCL; 57F;          530e xDrive;
                                                                                 KDWH; KDWI              Allradantrieb;
                                                             295/30R21 102       XFV; 11A; 248; 57F;     Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                 KDWH; KDWI              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76B; 769; 934
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 57F;              530e; 550e xDrive;
                                                                                 KDWH; KDWI              530e xDrive;
                                                             295/30R21 102       XFV; 11A; 248; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                 KDWH; KDWI              Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76B; 769; 934
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/30R21 98         GAG; 57F; KDWH;         nicht 530e; nicht
                                                                                 KDWI                    550e xDrive; nicht
                                                             285/30R21 100       GAP; GCL; 57F;          530e xDrive;
                                                                                 KDWH; KDWI              Allradantrieb;
                                                             295/30R21 102       XFV; 11A; 248; 57F;     Heckantrieb; Hybrid;
§22 55718*00




                                                                                 KDWH; KDWI              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76B; 769; 930
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 57F;              530e; 550e xDrive;
                                                                                 KDWH; KDWI              530e xDrive;
                                                             295/30R21 102       XFV; 11A; 248; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                 KDWH; KDWI              Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76B; 769; 930


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständige n
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                    Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 6
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 55718*00




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                     Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontroll system verwendet
                    werden.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§22 55718*00




                    Vorderachse.
               GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R21
                    Hinterachse: 275/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/35R21
                    Hinterachse: 285/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/35R21
                                  Hinterachse:                          285/30R21
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstel lers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDWH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ATR1L KBA: 55721 Lochkreis 5x112 ET: 30




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55718
               ANLAGE: 4 BMW                                                    Radtyp: ATR1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
               KDWI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ATR1L KBA: 55721 Lochkreis 5x112 ET: 32
               XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R21
                                   Hinterachse:                          295/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55718*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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