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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    72R9805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                            RONAL                                   RONAL
               Montageposition:                       Vorderachse                          Hinterachse
               Radausführung:                         72R9805.173                         72R9805.273
               Radausführungskennz:                   72R9805.173                         72R9805.273
               Radgröße:                              8J-Nx19H2                             8J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                      34,1 mm                                  40,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                                  112 mm
§22 54699*00




               Lochzahl:                                  5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                  66,50 mm                             66,50 mm
               Zentrierart                         Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                           ohne Ring                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                     925 kg                                  925 kg
                Reifenabrollumfang:                      2330 mm                         2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                   ZPS5X3302 140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F7                            e1*2018/858*00397*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               90 bis 150      BMW 1er                215/40R19          215/40R19          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1) N225)
                                                      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1)
                                                      235/35R19          235/35R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
§22 54699*00




                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/40R19          225/40R19          A02) bis A10)
                                                                         A94) T93)          BF1) EF0)
                                                      235/40R19          235/40R19          A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF1) EF0)
                                                      245/40R19          245/40R19          A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               80 bis 125      BMW i4                 HL 245/40R19       HL 245/40R19       A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               120 bis 210     BMW 5er                245/40R19          245/40R19          A02) bis A10)
                               (Limousine)                               A94)               A11) B84) BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                           e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               120 bis 210     BMW 5er                245/40R19          245/40R19          A02) bis A10)
                               (Touring)                                 A94)               A11) B84) BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               100 bis 221     BMW X1                 225/45R19          225/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1) N235)
                                                      225/50R19          225/50R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               A11) BF1) N235)
                                                      235/45R19          235/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               A11) BF1) N245)
                                                      245/45R19          245/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
§22 54699*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               68 bis 104      BMW iX1                225/45R19          225/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1) EF0) N235)
                                                      225/50R19          225/50R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF1) EF0) N235)
                                                      235/45R19          235/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF1) EF0) N245)
                                                      245/45R19          245/45R19          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               100 bis 221     BMW X2                 225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) N235)
                                                      225/50R19           225/50R19         A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1) N235)
                                                      235/45R19           235/45R19         A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) N245)
                                                      245/40R19           245/40R19         A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1)
                                                      HL 245/40R19        HL 245/40R19      A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1)
                                                      245/45R19           245/45R19         A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               68 bis 104      BMW iX2                215/45R19          215/45R19          A02) bis A10)
                                                                         T94)               BF1) N225)
                                                      215/50R19          215/50R19          A02) bis A10)
                                                                         T93)               BF1) M00) N225)
                                                      225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                                                                         T96)               BF1) N235)
                                                      225/50R19          225/50R19          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1) N235)
                                                      235/45R19          235/45R19          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) N245)
                                                      245/40R19           245/40R19         A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)
§22 54699*00




                                                      HL 245/40R19        HL 245/40R19      A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)
                                                      245/45R19           245/45R19         A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               100 bis 210     BMW X3                 245/50R19          245/50R19          A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF1)
                                                      255/45R19          255/45R19          A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8J-Nx19H2,         8J-Nx19H2,
                                                      ET34,1             ET40,1
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S        245/50R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF1) EF0)
                                                      255/45R19 M+S      255/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF1) EF0)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 54699*00




                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805



               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3302
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 54699*00




                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54699 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001434-A0-104
               Anlage-Nr. :                AA1
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  72R9805



               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 54699*00




               Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 72R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.12.2025
						
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