Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R7655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R7655.27
Radausführungskennz.: 65R7655.27
Radgröße: 6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
§22 52333*06
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 195/50R17 M+S A02) bis A10)
(ohne Flap) A93) BF1) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
205/50R17 M+S
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 195/50R17 M+S A02) bis A10)
(mit Flap) A93) BF1) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
205/50R17 M+S
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F7 e1*2018/858*00397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52333*06
90 bis 150 BMW 1er 195/55R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
195/60R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 2er Gran Coupe, 195/50R17 M+S A02) bis A10)
2er xDrive Gran Coupe BF1) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
205/45R17 M+S
A93) T88)
205/50R17 M+S
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A02) bis A10)
xDrive A93) BF1) E72) EB1) EF0)
205/60R17 M+S
A93)
215/55R17 M+S
A93)
215/60R17 M+S
A93a)
225/50R17 M+S
§22 52333*06
A01) A93a) K04)
225/55R17 M+S
A01) A93a) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 BMW X1 Hybrid 215/55R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
215/60R17 M+S
A93a)
225/55R17 M+S
A01) A93a) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW X1 205/65R17 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF1) EB1) EF0)
215/60R17 M+S
215/65R17 M+S
225/60R17 M+S
235/55R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX1 205/65R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EB1) EF0) ER1)
215/60R17 M+S
215/65R17 M+S
225/60R17 M+S
235/55R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
§22 52333*06
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF1) EB1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 115 BMW X2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF1) EB1) EF0)
205/65R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX2 205/60R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EB1) EF0) ER1)
205/65R17 M+S
T96)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA e1*2007/46*1679*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 185/50R17 A01) bis A10)
(Limousine 2-türig, A93a) N195) BF1) EF0) K04)
Cabrio, außer Elektro)
185/50R17 M+S
A93a) W195)
195/45R17
A93) N205)
205/45R17
A93a)
§22 52333*06
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4 e1*2007/46*1680*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 185/50R17 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) A93a) N195) BF1) EF0) K04)
185/50R17 M+S
A93a) W195)
195/45R17
A93) N205)
195/45R17 M+S
A93)
205/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW Mini Clubman 195/50R17 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) A93a) BF1) EF0)
195/55R17 M+S
205/50R17 M+S
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S A02) bis A10)
A93) A11) BF1) EF0)
205/60R17 M+S
A93)
215/55R17 M+S
A93)
215/60R17 M+S
225/50R17 M+S
A93a)
§22 52333*06
225/55R17 M+S
A93a)
235/50R17 M+S
235/55R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 195/45R17 A01) bis A10)
A93) N205) BF1) K04)
205/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 195/45R17 A02) bis A10)
Cooper S A93a) N205) T85) BF1)
(Limousine 2-türig)
195/50R17
N205)
205/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52333*06
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
§22 52333*06
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-G0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 13 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§22 52333*06
Sonderräder Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.02.2026