Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R8705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R8705.17
Radausführungskennz.: 65R8705.17
Radgröße: 7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
§22 52327*09
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A01) bis A10)
(ohne Flap) N215) T86) BF1) K04)
205/40R18 M+S
T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
§22 52327*09
215/45R18
GHF) N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A01) bis A10)
(mit Flap) N215) T86) BF1) K04)
205/40R18 M+S
T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
215/45R18
GHF) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active 205/50R18 A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer K02) T89) A11) BF1) EF0) K01)
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
215/45R18
K04)
225/45R18
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
§22 52327*09
205/50R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF1) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18 A01) bis A10)
2er xDrive Gran Coupe N215) T86) BF1) K04)
205/40R18 M+S
T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
K01) N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 205/55R18 A01) bis A10)
A11a) BF1) E73) K04)
225/45R18
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R18 M+S A01) bis A10)
xDrive BF1) E72) EF0) K04)
215/50R18 M+S
K03)
215/55R18 M+S
GFV) K03) K89)
225/45R18 M+S
225/50R18 M+S
K01) K89)
§22 52327*09
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 BMW X1 Hybrid 205/55R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K04)
225/50R18 M+S
K01) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 221 BMW X1 205/60R18 A02) bis A10)
N215) A11) A93) BF1) EF0)
205/60R18 M+S
225/55R18
A01) K01) K04) N235)
225/55R18 M+S
A01) K01) K04)
235/50R18
A01) K01) K04) N245)
§22 52327*09
235/50R18 M+S
A01) K01) K04)
245/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX1 205/60R18 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
215/55R18 M+S
A01) K01) K04)
225/55R18 M+S
A01) K01) K04)
235/50R18 M+S
A01) K01) K04)
HL 225/55R18 M+S
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW X2 205/55R18 M+S A01) bis A10)
A11) BF1) EF0) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 221 BMW X2 205/55R18 M+S A02) bis A10)
A11) A93) BF1) EF0)
205/60R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX2 205/55R18 M+S A02) bis A10)
T96) A93) BF1) EF0)
205/60R18 M+S
§22 52327*09
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 245/55R18 A02) bis A10)
A11) A94) BF1) ER1)
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW X4 245/55R18 A02) bis A10)
A11) A94) BF1) ER1)
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA e1*2007/46*1679*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 215/35R18 A01) bis A10)
(Limousine 2-türig, BF1) K01) K02) K87) T84)
Cabrio, außer Elektro)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) N215) BF1) EF0) K01) K04) K88)
205/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225 BMW Mini Clubman John 205/45R18 M+S A01) bis A10)
Cooper Works BF1) EF0) K01) K04) K88)
§22 52327*09
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R18 A02) bis A10)
N215) A11) BF1) EF0)
205/55R18 M+S
215/50R18
A01) K01) N225)
215/50R18 M+S
A01) K01)
225/45R18
A01) A93a) K01)
225/50R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225 BMW Mini Countryman 205/55R18 M+S A02) bis A10)
John Cooper Works BF1) EF0)
215/50R18 M+S
A01) K01)
225/45R18 M+S
A01) A93a) K01)
225/50R18 M+S
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA e1*2007/46*1679*..
§22 52327*09
FML2 e1*2007/46*1678*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 BMW Mini John 215/35R18 A01) bis A10)
Cooper Works BF1) K01) K04) K87)
(Limousine 2-türig,
Cabrio)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 205/40R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
215/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 215/35R18 A01) bis A10)
Cooper S A93a) BF1) K01) K04) T84)
(Limousine 2-türig)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 52327*09
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
§22 52327*09
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 52327*09
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
Radmitte um 5 mm zu kürzen.
• Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-J0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 52327*09
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2026