Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     1/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 8521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                           C36 8521 30 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1598/01
                 Radgröße:                                                   8½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100243*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z12D Ø72,6-Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   Z 56        140 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   Z 56        160 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     2/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4C                           e1*2018/858*00122*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     255/30R21                                A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K04) T93)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/30R21            255/30R21          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04) T93)          BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                           e1*2018/858*00317*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                105             BMW i5                 HL 255/35R21                             A02) bis A10)
                                (Limousine)                                                     B84) BF1) EF0)
§22 100243*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                           e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 230     BMW 5er                245/35R21                                A02) bis A10)
                                (Limousine)            A94a) T96)                               A11) B84) BF1) EF0)

                                                        255/35R21
                                                        T98)

                                                        HL 255/35R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6K                           e1*2018/858*00360*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 230     BMW 5er                255/35R21                                A02) bis A10)
                                (Touring)              N265) T98)                               A11) B84) BF1) EF0)

                                                        HL 245/35R21
                                                        A94a) N255) T99)

                                                        HL 255/35R21
                                                        N265)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6GT                          e1*2007/46*1791*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 265     BMW 6er GT             245/35R21                                A02) bis A10)
                                                                                                A11) A94) BF1) T96)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     3/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                BMWI-N                           e1*2018/858*00109*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                102 bis 150     BMW iX xDrive             255/50R21                         A02) bis A10)
                                (nicht iX M60, iX M70     A01) A93a) K04)                   BF1) ER1)
                                xDrive)
                                                         265/45R21
                                                         A93)

                                                         275/45R21
                                                         A93a)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100243*00




                100 bis 221     BMW X2                 245/30R21                            A01) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) K01) K02)
                                                         255/30R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                255/30R21                            A01) bis A10)
                                                                                            BF1) K01) K02) T93)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                           e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     BMW X3                 245/35R21                            A02) bis A10)
                                                       A94a) T96)                           A11) BF1)

                                                         245/40R21

                                                         255/35R21
                                                         T98)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     4/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                           e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW X4                 245/35R21                         A02) bis A10)
                                                       A94) T96)                         A11) BF1)

                                                        245/40R21
                                                        A94a)

                                                        255/35R21
                                                        A94)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                           e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100243*00




                155 bis 250     BMW X5                 255/40R21                         A02) bis A10)
                                                       A93) T102)                        A11) A94) BF2) E71) EF0)
                                                                                         ER1)
                                                        255/45R21
                                                        A93a)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     5/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 100243*00




                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     6/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521



                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 100243*00




                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3a
                Seite :                     7/7
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100243*00




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 3a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 8521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen