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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 9521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                           C36 9521 45 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1599/03
                 Radgröße:                                                   9½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100244*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z12D Ø72,6-Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          955 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                  moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                     Z 56        140 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                     Z 56          160 Nm
                                Schaftlänge 33 mm

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X2                 245/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K04)
                                                        255/30R21
                                                        K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                245/35R21                         A01) bis A10)
                                                       T96)                              BF1) K04)

                                                        255/30R21
                                                        K01) T93)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                           e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 280     BMW X5                 255/40R21                         A02) bis A10)
                                                       N265) T102)                       A11) A94) BF2) E71) ER1)
§22 100244*00




                                                        255/40R21 M+S
                                                        T102) W265)

                                                        255/45R21
                                                        N265) T106)

                                                        255/45R21 M+S
                                                        T106) W265)

                                                        265/35R21
                                                        GGX) N275) T101)

                                                        265/35R21 M+S
                                                        GGX) T101) W275)

                                                        265/40R21
                                                        N275) T105)

                                                        265/40R21 M+S
                                                        T105) W275)

                                                        275/35R21
                                                        N285) T103)

                                                        275/35R21 M+S
                                                        T103)

                                                        275/40R21
                                                        N285)

                                                        275/40R21 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                           e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21                         A02) bis A10)
                                M60i                   N285)                             A11) A94) BF2) E71) ER1)

                                                        275/40R21 M+S


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 100244*00




                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521



                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 100244*00




                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521



                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100244*00




                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 10a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
§22 100244*00
						
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