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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     1/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 9521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                           C36 9521 45 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1599/03
                 Radgröße:                                                   9½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100244*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z12D Ø72,6-Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          955 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50
                (KBA-Nr. 100243*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   Z 56        140 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   Z 56        160 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     2/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                            e1*2018/858*00317*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                105              BMW i5                 HL 255/35R21       HL 255/35R21                     A02) bis A10)
                                 (Limousine)                               A94) N265)                       B84) BF1)
                                                        245/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                             B84) BF1) V00)
                                                        255/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                             B84) BF1) V00)
                                                        HL 255/35R21       HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                             B84) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100244*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                            e1*2018/858*00317*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                105 bis 150      BMW i5                 245/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                 (Touring)                                                                  B84) BF1) V00)
                                                        HL 245/35R21       HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                                                            B84) BF1) V00)
                                                             255/35R21               HL 285/30R21           A02) bis A10)
                                                                                                            B84) BF1) V00)
                                                             HL 255/35R21            HL 285/30R21           A02) bis A10)
                                                                                                            B84) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     3/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                            e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                120 bis 230      BMW 5er                255/35R21          255/35R21                        A02) bis A10)
                                 (Limousine)                               A94) EF2) N265)                  A11) B84) BF1)
                                                                           T98)
                                                        HL 255/35R21       HL 255/35R21                     A02) bis A10)
                                                                           A94) EF2) N265)                  A11) B84) BF1)
                                                        245/35R21          275/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94a) EF2) T98)                  A11) B84) BF1)
                                                        245/35R21          285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                        245/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                                                                            A02) bis A10)
§22 100244*00




                                                        255/35R21          285/30R21
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1)
                                                        255/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 255/35R21       285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 255/35R21       HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     4/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6K                            e1*2018/858*00360*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                120 bis 230      BMW 5er                255/35R21          255/35R21                        A02) bis A10)
                                 (Touring)                                 A94a) EF2) N265)                 A11) B84) BF1)
                                                                           T98)
                                                        HL 255/35R21       HL 255/35R21                     A02) bis A10)
                                                                           A94a) EF2) N265)                 A11) B84) BF1)
                                                        245/35R21          275/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94a) EF2) T98)                  A11) B84) BF1)
                                                        245/35R21          285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2) T100)                       A11) B84) BF1) V00)
                                                        245/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                                                                            A02) bis A10)
§22 100244*00




                                                        HL 245/35R21       275/30R21
                                                                           A94a) EF2) T98)                  A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 245/35R21       285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2) T100)                       A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 245/35R21       HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                        255/35R21          285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2) T100)                       A11) B84) BF1)
                                                        255/35R21          HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 255/35R21       285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           EF2) T100)                       A11) B84) BF1) V00)
                                                        HL 255/35R21       HL 285/30R21                     A02) bis A10)
                                                                           EF2)                             A11) B84) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     5/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                            e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                100 bis 210      BMW X3                 245/35R21          245/35R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94) T96)                        A11) BF1)
                                                        245/40R21          245/40R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94a)                            A11) BF1)
                                                        255/35R21          255/35R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94a) T98)                       A11) BF1)
                                                        245/35R21          285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) V00)
                                                             245/40R21               275/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
§22 100244*00




                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                            e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R21            275/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XE                           e1*2007/46*2130*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                80               BMW iX3                245/40R21          275/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     6/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                            e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                120 bis 210      BMW X4                 245/35R21          285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) V00)
                                                             245/40R21               275/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                            e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
§22 100244*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R21            275/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7X                            e1*2007/46*1952*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                155 bis 390      BMW X7                 265/45R21 M+S      265/45R21 M+S                    A02) bis A10)
                                                                           A94)                             A11) BF2) ER1)
                                                        HL 265/45R21 M+S HL 265/45R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                           A94)                             A11) BF2) ER1)
                                                        275/45R21          275/45R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94) N285)                       A11) BF2) ER1)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     7/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100244*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     8/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: Z 56
                       Anzugsmoment: 160 Nm
§22 100244*00




                EF2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Hinterachse nur mit Rädern
                       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                     zu einer Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB2a
                Seite :                     9/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
§22 100244*00
						
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