Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 75R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 75R8805.273 75R8805.473
Radausführungskennz: 75R8805.273 75R8805.473
Radgröße: 8Jx18H2 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40,1 mm 45,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
§22 100087*00
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 800 kg 800 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZPS5X3302 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
(ohne Flap) A93) T86) K04) BF1) N215)
205/40R18 M+S 205/40R18 M+S A01) bis A10)
A93) T86) K04) BF1)
205/45R18 205/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) M00) N215)
205/45R18 M+S 205/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) BF1) M00)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
A93a) K04) BF1) N225)
215/45R18 215/45R18 A01) bis A10)
BF1) GHF) N225)
§22 100087*00
K04)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
(mit Flap) A93) T86) K04) BF1) N215)
205/40R18 M+S 205/40R18 M+S A01) bis A10)
A93) T86) K04) BF1)
205/45R18 205/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) M00) N215)
205/45R18 M+S 205/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) BF1) M00)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
A93a) K04) BF1) N225)
215/45R18 215/45R18 A01) bis A10)
BF1) GHF) N225)
§22 100087*00
K04)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F7 e1*2018/858*00397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
90 bis 150 BMW 1er 205/45R18 205/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0) M00) N215)
215/45R18 215/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) EF0) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
A93a) K01) BF1) EF0)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) EF0)
HL 225/45R18 HL 225/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) EF0)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) EF0)
HL 245/40R18 HL 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
2er xDrive Gran Coupe T86) K04) BF1) N215)
205/40R18 M+S 205/40R18 M+S A01) bis A10)
T86) K04) BF1)
205/45R18 205/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) M00) N215)
205/45R18 M+S 205/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) BF1) M00)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) N225)
225/35R18 225/35R18 A01) bis A10)
BF1)
§22 100087*00
A93a) K01) T87) K04)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
100 bis 221 BMW X1 225/55R18 225/55R18 A01) bis A10)
A93) K01) A11) BF1) EF0) N235)
225/55R18 M+S 225/55R18 M+S A01) bis A10)
A93) K01) A11) BF1) EF0)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
A93) K01) K04) A11) BF1) EF0) N245)
235/50R18 M+S 235/50R18 M+S A01) bis A10)
A93) K01) K04) A11) BF1) EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A93) K01) K04) A11) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
68 bis 104 BMW iX1 215/55R18 215/55R18 A01) bis A10)
A93) K01) BF1) EF0) M00) N225)
215/55R18 M+S 215/55R18 M+S A01) bis A10)
A93) K01) BF1) EF0) M00)
225/55R18 225/55R18 A01) bis A10)
A93) K01) BF1) EF0) N235)
225/55R18 M+S 225/55R18 M+S A01) bis A10)
A93) K01) BF1) EF0)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
A93) K01) K04) BF1) EF0) N245)
235/50R18 M+S 235/50R18 M+S A01) bis A10)
BF1) EF0)
§22 100087*00
A93) K01) K04)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0)
HL 245/50R18 HL 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A93) K01) K04) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
100 bis 221 BMW X2 225/50R18 225/50R18 A02) bis A10)
A93) A11) BF1) EF0) N235)
225/55R18 225/55R18 A02) bis A10)
A93a) A11) BF1) EF0) N235)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
A93) K03) A11) BF1) EF0) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) A11) BF1) EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) EF0)
HL 245/50R18 HL 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A93) K03) A11) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
68 bis 104 BMW iX2 215/55R18 215/55R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0) M00) N225)
225/50R18 225/50R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0) N235)
225/55R18 225/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0) N235)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
A93) K03) BF1) EF0) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
BF1) EF0)
§22 100087*00
K01) K04)
HL 245/50R18 HL 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A93) K03) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/45R18 205/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) K01) K88) K04) BF1) EF0) M00) N215)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) EF0) N225)
215/45R18 215/45R18 A01) bis A10)
K01) K88) K04) BF1) EF0) N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
Cooper S K01) BF1)
(Limousine 2-türig) 215/35R18 215/35R18 A01) bis A10)
K01) T84) BF1)
225/35R18 225/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, 8Jx18H2,
ET40,1 ET45,1
170 BMW Mini John 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
Cooper Works K01) BF1)
(Limousine 2-türig) 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 100087*00
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100087*00
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3302
Anzugsmoment: 140 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 100087*00
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
Radmitte um 5 mm zu kürzen.
• Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : AA3
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100087*00
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage AA3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026