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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     1 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     FB1-8018
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101201*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          760 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2254 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   5281        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     2 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1H                           e1*2007/46*2018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                         A01) bis A10)
                                (ohne Flap)            A93a) K04) N225)                  BF1)

                                                        215/45R18
                                                        GHF) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        K01) K02)

                                                        235/35R18
                                                        K01) K02)

                                                        245/35R18
§22 101201*00




                                                        K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1H                           e1*2007/46*2018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                         A01) bis A10)
                                (mit Flap)             A93a) K04) N225)                  BF1)

                                                        215/45R18
                                                        GHF) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        K01) K02)

                                                        235/35R18
                                                        K01) K02)

                                                        245/35R18
                                                        K01) K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     3 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F7                            e1*2018/858*00397*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 150      BMW 1er                215/45R18                                 A01) bis A10)
                                                       N225)                                     BF1) EF0) K01)

                                                         225/40R18
                                                         A93a) K02)

                                                         225/45R18
                                                         K02)

                                                         235/40R18
                                                         K02)

                                                         235/45R18
§22 101201*00




                                                         K02)

                                                         HL 225/45R18
                                                         K02)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2AT                            e1*2007/46*1675*..
                F2GT                            e1*2007/46*1677*..
                UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                               A01) bis A10)
                                Tourer, Active Tourer    A93b) K04)                              A11) BF1) K01)
                                xDrive, Gran Tourer,
                                Gran Tourer xDrive
                                                         225/40R18
                                                         A93) K02) T92)

                                                         225/45R18
                                                         K02)

                                                         235/40R18
                                                         A93a) K02)

                                                         245/40R18
                                                         K02) K18) K28)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02) K18) K28)     A11) BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     4 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2GC                            e1*2007/46*2064*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 215/40R18                              A01) bis A10)
                                2er xDrive Gran Coupe K04) N225)                           BF1) K01)

                                                         225/35R18
                                                         A93a) K04) T87)

                                                         235/35R18
                                                         K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2AT                          e1*2018/858*00117*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 101201*00




                90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                            A01) bis A10)
                                                       A93a)                               A11a) BF1) E73) K04)

                                                         235/45R18
                                                         K01)

                                                         245/45R18
                                                         K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      215/55R18 M+S                       A01) bis A10)
                                xDrive                 GFV) K03) K89) M00)                 BF1) E72) K04)

                                                         225/45R18

                                                         225/50R18
                                                         K01) K89)

                                                         235/45R18
                                                         K03)

                                                         245/45R18
                                                         K01) K89)

                                                         255/45R18
                                                         K01) K89)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     5 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                         A01) bis A10)
                                                       K01) K89)                         BF1) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A93a) K03)

                                                        245/45R18
                                                        K01) K89)

                                                        255/45R18
                                                        K01) K89)
§22 101201*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A01) bis A10)
                                                       A93) N235)                        A11) BF1) EF0) K01) K04)

                                                        225/55R18 M+S
                                                        A93)

                                                        235/50R18
                                                        A93) N245)

                                                        235/50R18 M+S
                                                        A93)

                                                        245/50R18

                                                        255/45R18
                                                        A93)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     6 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                         A01) bis A10)
                                                       A93) M00) N225)                   BF1) EF0) ER1) K01) K04)

                                                        215/55R18 M+S
                                                        A93) M00)

                                                        225/55R18
                                                        A93) N235)

                                                        225/55R18 M+S
                                                        A93)

                                                        235/50R18
§22 101201*00




                                                        A93) N245)

                                                        235/50R18 M+S
                                                        A93)

                                                        245/50R18

                                                        255/45R18
                                                        A93)

                                                        HL 245/50R18


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2X                           e1*2007/46*1824*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                         A01) bis A10)
                                                       A93a)                             A11) BF1) K04)

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     7 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X2                 225/50R18                         A02) bis A10)
                                                       A93) N235)                        A11) BF1) EF0)

                                                        225/55R18
                                                        A93a) N235)

                                                        235/50R18
                                                        A01) A93) K03) K04) N245)

                                                        245/45R18
                                                        A93)

                                                        245/50R18
§22 101201*00




                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/45R18
                                                        A01) A93) K03) K04)

                                                        HL 245/50R18
                                                        A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     8 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                215/55R18                           A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N225)                     BF1) EF0) ER1)

                                                         225/50R18
                                                         A93) N235)

                                                         225/55R18
                                                         A93a) N235)

                                                         235/50R18
                                                         A01) A93) K03) K04) N245)

                                                         245/45R18
§22 101201*00




                                                         A93)

                                                         245/50R18
                                                         A01) K01) K04)

                                                         255/45R18
                                                         A01) A93) K03) K04)

                                                         HL 245/50R18
                                                         A01) K01) K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMCA                            e1*2007/46*1679*..
                FML2                            e1*2007/46*1678*..
                UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 155      BMW Mini                 225/30R18                         A01) bis A10)
                                (Limousine 2-türig,      G01) T82)                         BF1) K01) K02)
                                Cabrio, außer Elektro)
                                                         225/35R18
                                                         K87)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FML4                            e1*2007/46*1680*..
                UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 155      BMW Mini                 225/30R18                         A01) bis A10)
                                (Limousine 4-türig)                                        BF1) G01) K01) K02) T82)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     9 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                            A01) bis A10)
                                                       A93a)                             A11) BF1) K01)

                                                        225/50R18
                                                        K04)

                                                        235/45R18

                                                        245/40R18
                                                        K04)

                                                        245/45R18
                                                        K04)
§22 101201*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                           e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                            A01) bis A10)
                                John Cooper Works      A93a)                             BF1) EB1) K01)

                                                        225/50R18
                                                        K04)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FML2E                         e1*2007/46*2063*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75              BMW Mini Cooper SE     225/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02)

                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     10 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 101201*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     11 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5281
                       Anzugsmoment: 140 Nm
§22 101201*00




                E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

                E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
                     235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     12 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
§22 101201*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                          Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

                K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     13 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 101201*00




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T82)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 2a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB1-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 20.05.2026
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101201*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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