Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3a
Seite : 1/4
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV2 2085
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: NEV2852043152
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET43 CB66.5
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 101573*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 830 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 208,
NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr.
101570*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 30,3 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3a
Seite : 2/4
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
(ohne Flap) K04) M00) BF1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
§22 101573*00
ET39 ET43
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
(mit Flap) K04) M00) BF1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F7 e1*2018/858*00397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
90 bis 150 BMW 1er 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
K04) M00) BF1) T85)
225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
K04) BF1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3a
Seite : 3/4
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
§22 101573*00
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,3 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3a
Seite : 4/4
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage FG3a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV2 2085 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 27.05.2026
§22 101573*00