Mo b i l i t ä t Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-064140-A0-015 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers BMW Hersteller: Borbet GmbH Hauptstraße 5 59969 Hallenberg Hesborn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge- nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: BORBET Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: BORBET Lochkreisdurchmesser [mm]: 120 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser [mm]: 72,50 Zentrierart: Mittenzentrierung Radfestigkeit Radlastprüfung: TÜV Nord, RP-003898-C0-015 geprüfte Radlast [kg]: 1000 bei Reifenabrollumfang [mm]: 2280 Kennzeichnungen Rad / Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: BORBET Radtyp: CC 85830 Ausführung: Lk 120 Radgröße: 8,5Jx18H2 Einpreßtiefe [mm]: ET 35 Zentrierring Kennzeichnung ohne Ring ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 07/09 TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 06.2006 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 . Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder- räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Ser- vice“. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm 3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346L, 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, 560X, M3/B, M346, M3B, M85, MR/C, R/C, X1, Z85, Z89, 3K, 3L X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte - 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft- länge 32 mm 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3er Stufenheck 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine) K03a)K33)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a) K26)K33)L21) V00n) F547/NT14E 890/1030 5/120/72 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3er Kombi, K03)K33) L21) BMW 3er Coupe zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03) K26)K33)L21) V00n) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 316i Compact, 225/40R18 A01) bis A10) 316g Compact K03a)K36)L21) (Benzin/ Erdgasantrieb) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a) K26)K36)L21) V00n) e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10) (Compact) K03)K36)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03) K26)K36)L21) V00n) e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3er Limousine, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3er Cabrio K03a)K33)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a) K26)K33)L21) V00n) F920/NT09E 890/1060 5/120/72 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3er Coupe, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3er Cabrio K03)K33)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03) K26)K33)L21)V00n) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10) BMW M3 Cabriolet, K33) BMW M3 Limousine zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K26)K33)V00n) G191/NT06E 910/1090 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10) BMW M3 Cabriolet, K33) BMW M3 Limousine zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K26)K33)V00n) e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/35R18 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.-Breite 1682 mm) 225/40R18 A01)K31)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K31)K35) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01)bisA10)K04) K26)K31)K35)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/35R18 A02) bis A10) BMW Z3 Coupe (breite Karosserie 225/40R18 Fz.-Breite 1740 mm) A01)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K31)K35) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K31)K35) V00n) e1*98/14*0029*13E 830/870 (960) Typ: MR/C ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 bis 239 BMW M Coupe, 225/40R18 M+S A01) bis A08) A10) BMW M Cabrio, K35) BMW M Roadster e1*98/14*0050*07E 850/890 5/120/72.5 Typ: M346 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0150*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 252 bis 265 BMW M 3 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Coupé + Kabrio) 235/40R18 M+S A01)K03) e1*98/14*0150*06 990/1170 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3er Touring K15)K32) 235/40R18 G01)K03)K04)K16)K18)K32) 245/35R18 A01)K15)K32) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K15)K32)V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33) V00n) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 5/120/72.5 reduziert auf (1250) bei Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*..; e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3er Coupe 225/40R18 A01) bis A10) K15)K32) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K15)K32) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33) V00n) e1*2001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10) K15)K32) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K15)K32) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33) V00n) e1*98/14*0146*07 1030/1165(1250) 5/120/72.5 e1*2001/116*0146*13 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10) K15)K32) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K15)K32) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33) V00n) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3er Touring K15)K32) (Allrad) 235/40R18 G01)K03)K04)K16)K18)K32) e1*98/14*0144*04 1075/1180 (1250) 5/120/72.5 e1*2001/116*0144*08E RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 265 BMW X5 235/60R18 M+S A02) bis A10) E18) X99) 235/60R18 E47) 255/55R18 285/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 M+S e1*98/14*0153*06 1305/1530(1660) 1305/1530(1660) –beschussgesch.-235kW e1*2001/116*0153*13 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10) 245/35R18 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) V00n) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K39)V00n) e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 Typ: M85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10) BMW Z4 M Coupé e1*2001/116*0219*03E 790/890 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K03)K04)V00n) e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 1er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10) (3- und 5-türig) K64) K03)K04) 225/35R18 K64) 225/40R18 K68) e1*2001/116*0287*16E 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1’er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K64) K03)K04) 225/35R18 K64) 225/40R18 K68) e1*2007/46*0273*00 920/1060(1170) 5/120/72.5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1’er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K64) K03)K04) 225/35R18 K64) 225/40R18 K68) e1*2007/46*0283*00 920/1060(1170) 5/120/72.5 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 160 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K01)K04) K68) 225/35R18 225/40R18 225 bis 240 BMW 1 er 215/40R18 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03) K01)K04) K68) 225/35R18 T87) 225/40R18 e1*2001/116*0352*06E 960/1115(1205) 5/120/72,5 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K01)K04)K68) 225/35R18 T87) 225/40R18 225 bis 240 BMW 1 er 215/40R18 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03) K01)K04)K68) 225/35R18 T87) 225/40R18 e1*2007/46*0277*00 960/1115(1220) 5/120/72,5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) 245/40R18 e1*2001/116*0322*06 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Typ: 390L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10) E47a) (Limousine und Touring) E45)T89) 225/40R18 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2001/116*0308*12 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi Typ: 3L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 225 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) E47a) BMW 3 er Allrad, E45)T89) (Limousine ) 225/40R18 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2007/46*0314*01 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 225 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) E47a) BMW 3 er Allrad, E45)T89) (Touring) 225/40R18 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2007/46*0314*01 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi Typ: 390X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10) E47a) (Limousine, Kombi, Coupé) 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2001/116*0344*08 1090/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 392C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2001/116*0346*10 1005/1200(1315) 5/120/72,5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise hinten hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00n) e1*2007/46*0316*01 1005/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: Z89 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 190 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10) 235/35R18 235/40R18 A01)G01) 245/35R18 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)V00n) 225 BMW Z4 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/35R18 M+S 235/40R18 M+S A01)G01) 245/35R18 M+S A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5 RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: X1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 BMW X1 225/40R18 A02) bis A10) A94) 225/45R18 A94a) 235/40R18 A94a) 235/45R18 A01)G01) e1*2007/46*0275*02 1030/1180(1295) 5/120/72.5 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10) (Limousine) A94) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 A01)K03) e1*2007/46*0363*01 1195/1310(1440) 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa- chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsge- mäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrs- blatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeits- kennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden. RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver- wendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/65R17 (Sommer oder M+S) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Ge- nehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E45) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind. E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.. RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahr- zeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen wer- den. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Sei- tenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu- schneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu- schneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfän- geroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent- sprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserie- blech anzulegen , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenk- einschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahr- zeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet. RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je- weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher- stellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än- derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anla- ge XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 19 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wort- laut vervielfältigt und weitergegeben werden. RZ-064140-A0-015.doc Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064140-A0-015 Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Essen, 17.06.2010 Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning Dipl.-Ing. Leibold RZ-064140-A0-015.doc