Mo b i l i t ä t
Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. RZ-064140-A0-015
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
an Fahrzeugen des Herstellers
BMW
Hersteller: Borbet GmbH
Hauptstraße 5
59969 Hallenberg Hesborn
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge-
nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die
ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist
im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt
nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: BORBET
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Lochkreisdurchmesser [mm]: 120
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser [mm]: 72,50
Zentrierart: Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Radlastprüfung: TÜV Nord, RP-003898-C0-015
geprüfte Radlast [kg]: 1000
bei Reifenabrollumfang [mm]: 2280
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen: BORBET
Radtyp: CC 85830
Ausführung: Lk 120
Radgröße: 8,5Jx18H2
Einpreßtiefe [mm]: ET 35
Zentrierring Kennzeichnung ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 07/09
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 06.2006 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Ser-
vice“.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346L, 346R, 346X, 390L, 390X,
392C, 3B, 3C, 560X, M3/B,
M346, M3B, M85, MR/C, R/C,
X1, Z85, Z89, 3K, 3L
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte - 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft-
länge 32 mm
5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RZ-064140-A0-015
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3er Stufenheck 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine) K03a)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a)
K26)K33)L21) V00n)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Kombi, K03)K33) L21)
BMW 3er Coupe
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03)
K26)K33)L21) V00n)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 316i Compact, 225/40R18 A01) bis A10)
316g Compact K03a)K36)L21)
(Benzin/ Erdgasantrieb)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a)
K26)K36)L21) V00n)
e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10)
(Compact) K03)K36)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03)
K26)K36)L21) V00n)
e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3er Limousine, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Cabrio K03a)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a)
K26)K33)L21) V00n)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3er Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Cabrio K03)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03)
K26)K33)L21)V00n)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW M3 Cabriolet, K33)
BMW M3 Limousine
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K26)K33)V00n)
G191/NT06E 910/1090
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW M3 Cabriolet, K33)
BMW M3 Limousine
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K26)K33)V00n)
e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/35R18 A02) bis A10)
(schmale Karosserie
Fz.-Breite 1682 mm)
225/40R18
A01)K31)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01)bisA10)K04)
K26)K31)K35)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/35R18 A02) bis A10)
BMW Z3 Coupe
(breite Karosserie 225/40R18
Fz.-Breite 1740 mm) A01)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00n)
e1*98/14*0029*13E 830/870 (960)
Typ: MR/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 bis 239 BMW M Coupe, 225/40R18 M+S A01) bis A08) A10)
BMW M Cabrio, K35)
BMW M Roadster
e1*98/14*0050*07E 850/890 5/120/72.5
Typ: M346
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 bis 265 BMW M 3 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Coupé + Kabrio)
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*98/14*0150*06 990/1170 5/120/72.5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Touring K15)K32)
235/40R18
G01)K03)K04)K16)K18)K32)
245/35R18
A01)K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32)V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00n)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 5/120/72.5
reduziert auf (1250) bei Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*..; e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Coupe 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00n)
e1*2001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00n)
e1*98/14*0146*07 1030/1165(1250) 5/120/72.5
e1*2001/116*0146*13
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00n)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Touring K15)K32)
(Allrad)
235/40R18
G01)K03)K04)K16)K18)K32)
e1*98/14*0144*04 1075/1180 (1250) 5/120/72.5
e1*2001/116*0144*08E
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 265 BMW X5 235/60R18 M+S A02) bis A10)
E18) X99)
235/60R18
E47)
255/55R18
285/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18 M+S
e1*98/14*0153*06 1305/1530(1660) 1305/1530(1660) –beschussgesch.-235kW
e1*2001/116*0153*13
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10)
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K39)V00n)
e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5
Typ: M85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
BMW Z4 M Coupé
e1*2001/116*0219*03E 790/890 5/120/72.5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00n)
e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 1er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K64) K03)K04)
225/35R18
K64)
225/40R18
K68)
e1*2001/116*0287*16E 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1’er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K03)K04)
225/35R18
K64)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0273*00 920/1060(1170) 5/120/72.5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1’er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K03)K04)
225/35R18
K64)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0283*00 920/1060(1170) 5/120/72.5
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 160 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) K01)K04) K68)
225/35R18
225/40R18
225 bis 240 BMW 1 er 215/40R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K03) K01)K04) K68)
225/35R18
T87)
225/40R18
e1*2001/116*0352*06E 960/1115(1205) 5/120/72,5
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) K01)K04)K68)
225/35R18
T87)
225/40R18
225 bis 240 BMW 1 er 215/40R18 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K03) K01)K04)K68)
225/35R18
T87)
225/40R18
e1*2007/46*0277*00 960/1115(1220) 5/120/72,5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
245/40R18
e1*2001/116*0322*06 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10) E47a)
(Limousine und Touring) E45)T89)
225/40R18
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2001/116*0308*12 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) E47a)
BMW 3 er Allrad, E45)T89)
(Limousine )
225/40R18
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2007/46*0314*01 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) E47a)
BMW 3 er Allrad, E45)T89)
(Touring)
225/40R18
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2007/46*0314*01 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10) E47a)
(Limousine, Kombi, Coupé)
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2001/116*0344*08 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2001/116*0346*10 1005/1200(1315) 5/120/72,5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
hinten hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*2007/46*0316*01 1005/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10)
235/35R18
235/40R18
A01)G01)
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00n)
225 BMW Z4 225/40R18 M+S A02) bis A10)
235/35R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)G01)
245/35R18 M+S
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: X1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 225/40R18 A02) bis A10)
A94)
225/45R18
A94a)
235/40R18
A94a)
235/45R18
A01)G01)
e1*2007/46*0275*02 1030/1180(1295) 5/120/72.5
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)
(Limousine) A94)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0363*01 1195/1310(1440) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa-
chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsge-
mäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrs-
blatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
sind sie nicht zulässig.
Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeits-
kennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/65R17 (Sommer oder M+S) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Ge-
nehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind..
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahr-
zeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen wer-
den.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Sei-
tenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu
kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfän-
geroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent-
sprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserie-
blech anzulegen ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenk-
einschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahr-
zeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit
dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t
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Teiletyp : CC 85830
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
stellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än-
derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anla-
ge XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 19 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wort-
laut vervielfältigt und weitergegeben werden.
RZ-064140-A0-015.doc
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-064140-A0-015
Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Essen, 17.06.2010
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning
Dipl.-Ing. Leibold
RZ-064140-A0-015.doc