Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.11
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP51106 120 Nm
3/C, 3/CG, 346C, 346K, 346L, winde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
346R, 390L, 390X, 392C, 3B,
3C, 3C, 3/CNG, 560X, X1, Z89,
ZR, 3K, 3L
701, 7L, 5L Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP51106 140 Nm
winde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP51106 140 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine Kombi) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K33)K49)L21)V00n)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine Kombi) K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K33)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10)
(Benzin/Erdgasantrieb) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K36)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K36)K49)L21)V00n)
F547/Nt14E 815/915 5/120/72
e1*96/79*0084*02 815/950(1050)
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K36)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K36)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5
e1*98/14*0017*10
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K33)K49)L21)V00n)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K33)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Touring) K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1 er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0273*02 920/1060(1170) 5/120/72,5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0283*02 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68)
225/35R18
K04)T87)
225/40R18
K02)
e1*2001/116*0352*06 960/1115(1220) 5/120/72,5
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68)
225/35R18
K04)T87)
225/40R18
K02)
e1*2007/46*0277*02 960/1120(1220) 5/120/72,5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Touring) E45)E47a)T89)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2001/116*0308*12 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Limousine )
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2007/46*0314*02 1090 / 1135 (1250) 5/120/72,5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Touring)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2007/46*0314*02 1090 / 1200 (1315) 5/120/72,5
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cou- E47a)
pé)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2001/116*0344*09 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*2001/116*0346*12E 1005/1200(1315) 5/120/72,5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*2007/46*0316*02 1035/1200(1320) 5/120/72,5
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring) E26)
245/40R18
e1*2001/116*0322*07 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5
Typ: X1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 225/40R18 A02) bis A10)
A94a)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
235/45R18
A01)G01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0275*03 1030/1180(1295) 5/120/72.5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)G01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
225 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/35R18 M+S
A01)K03)K04)
235/40R18 M+S
A01)G01)K03)K04)
245/35R18 M+S
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: ZR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)G01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/35R18 M+S
A01)K03)K04)
235/40R18 M+S
A01)G01)K03)K04)
245/35R18 M+S
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0373*02 870/1000(-) 5/120/72,5
Typ: 701
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 180 BMW 7 er 245/45R18 A02) bis A10)
A94)B36)E26)E50)
245/50R18
255/45R18
e1*2001/116*0490*02 1220/1370(1505) 5/120/72,5
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7’er 245/45R18 A02) bis A10)
A94)B36)E24)E50)
245/50R18
255/45R18
e1*2007/46*0276*03 1365/1450(1630) 5/120/72.5
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)B38)
(Limousine) A94) E26)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0363*03 1250/1320(1465) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm
B38) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x30 mm, Kennz. BMW 60/30/340 ATE
- Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x20 mm, Kennz. BMW46/20
TRW
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind.
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 14 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahr-
zeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög-
lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
derlich sein.
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 15 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:,
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von ca.100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der aufgeweiteten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfänger-
oberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent-
sprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserie-
blech anzulegen ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenk-
einschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeu-
ge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser
Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 16 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
stellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
RA-000594-A0-104-05~BM-5-120-72-ET30_53R8805.doc