Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: 54R8905.11
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K4, 3L Vorderachse: AP51117/23 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
Hinterachse: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
5L, 5K, 6C, K-N1, X3, GT, 701, Vorderachse: AP51117/23 140 Nm
7L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
Hinterachse: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
120 bis 230 BMW 5er 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, außer Allrad K03) B43)E00a)E19a)
und 550i)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) B43)E00a)E19a)
225/50R18 245/45R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
120 bis 280 BMW 5er Kombi 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
(außer Allradantrieb und K03) B43)E00a)E19a)N245)
550i)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) B43)E00a)E19a)G4L)
225/50R18 245/45R18 A01) bis A10)
K03)N235) B43)E00a)E19a)V00)
225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)B43)
K03)N235) E00a)E19a)G4L)V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03)N235) B43)E00a)E19a)V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03)N245) B43)E00a)E19a)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) B43)E00a)E19a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
155 bis 300 BMW 5er GT 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) ER1)M00) B43)E00a)E19a)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) ER1) B43)E00a)E19a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
85 bis 160 BMW 1er 225/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
(5türig, ab Genehmigungs- K01)K13)K25) K02)K28) E00a)EF0)V00)
Nr. e1*2007/46*0283*04)
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
120 bis 230 BMW X3 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K01) A94)K04)M00) E00a)
17Zoll)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) A94a)K04)M00) E00a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A94)K04) E00a)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
225 BMW X3 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K01) A94a)K04)M00) E00a)
18Zoll)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A94)K04) E00a)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)V00)
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
85 bis 147 BMW 3er 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine ab EG- K01) A94)M00) E00a)G2A)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen 205/..) K01)K13)K22)K25) K04) E00a)G1Z)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)G2A)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)G2A)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E00a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
180 bis 225 BMW 3er 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine ab EG- K01) A94)M00) E00a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen 225/..) K01)K13)K22)K25) K04) E00a)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E00a)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E00a)V00)
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00) E00a)E19a)
Serienreifen 225/..)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) E00a)E19a)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) E00a)E19a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) E00a)E19a)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) E00a)E19a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET22 9.0x18,ET40
155 bis 400 BMW 7er 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K03) ER1)M00) B36)E00a)E19a)E50)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03) ER1) B36)E00a)E19a)E50)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)B36)
K03) ER1) E00a)E19a)E50)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm
B43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm, Kennz. BMW 60/36
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
E00a) Die Verwendung des Rades 54R8905 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
nur mit dem Radtyp 54R8805 (KBA 48241) an Achse 1 zulässig.
Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805 zu
beachten.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
225/35R20,225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
225/35R20,225/40R19,225/45R18,225/50R17,225/55R16 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012
RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx