Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R8905
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse
Radausführung:                                          54R8905.11
Radgröße:                                                 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K4, 3L                        Vorderachse:                               AP51117/23 120 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
                               Hinterachse:                         ZP51106 120 Nm
                               Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
5L, 5K, 6C, K-N1, X3, GT, 701, Vorderachse:                        AP51117/23 140 Nm
7L                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
                               Hinterachse:                         ZP51106 140 Nm
                               Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     2 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
120 bis 230     BMW 5er                  235/45R18            235/45R18          A01) bis A10)
                (Limousine, außer Allrad K03)                                    B43)E00a)E19a)
                und 550i)
                                         245/45R18            245/45R18          A01) bis A10)
                                         K03)                                    B43)E00a)E19a)

                                          255/45R18            255/45R18         A01) bis A10)
                                          K01)                                   B43)E00a)E19a)

                                          225/50R18            245/45R18         A01) bis A10)
                                          K03)                                   B43)E00a)E19a)V00)

                                          225/50R18            255/45R18         A01) bis A10)
                                          K03)                                   B43)E00a)E19a)V00)

                                          225/50R18            275/40R18         A01) bis A10)
                                          K03)                                   B43)E00a)E19a)V00)

                                          235/45R18            265/40R18         A01) bis A10)
                                          K03)                                   B43)E00a)E19a)V00)

                                          245/45R18            275/40R18         A01) bis A10)
                                          K03)                                   B43)E00a)E19a)V00)




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     3 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                 e1*2007/46*0455*..
K-N1                               e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
120 bis 280     BMW 5er Kombi               235/45R18            235/45R18          A01) bis A10)
                (außer Allradantrieb und    K03)                                    B43)E00a)E19a)N245)
                550i)
                                            245/45R18            245/45R18          A01) bis A10)
                                            K03)                                    B43)E00a)E19a)

                                            255/45R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)                                    B43)E00a)E19a)G4L)

                                            225/50R18            245/45R18          A01) bis A10)
                                            K03)N235)                               B43)E00a)E19a)V00)

                                            225/50R18            255/45R18          A01) bis A10)B43)
                                            K03)N235)                               E00a)E19a)G4L)V00)

                                            225/50R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                            K03)N235)                               B43)E00a)E19a)V00)

                                            235/45R18            265/40R18          A01) bis A10)
                                            K03)N245)                               B43)E00a)E19a)V00)

                                            245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                            K03)                                    B43)E00a)E19a)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
155 bis 300     BMW 5er GT              245/50R18            245/50R18              A01) bis A10)
                                        K01)                 ER1)M00)               B43)E00a)E19a)

                                            245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)                 ER1)               B43)E00a)E19a)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K4                              e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 160      BMW 1er                   225/35R18            265/30R18            A01) bis A10)
                (5türig, ab Genehmigungs- K01)K13)K25)         K02)K28)             E00a)EF0)V00)
                Nr. e1*2007/46*0283*04)




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     4 / 10                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
120 bis 230     BMW X3                     235/50R18            235/50R18          A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   K01)                 A94)K04)M00)       E00a)
                17Zoll)
                                           245/50R18            245/50R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 A94a)K04)M00)      E00a)

                                           255/45R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 A94)K04)           E00a)

                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)               E00a)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
225             BMW X3                     245/50R18            245/50R18          A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   K01)                 A94a)K04)M00)      E00a)
                18Zoll)
                                           255/45R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 A94)K04)           E00a)

                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)               E00a)V00)




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     5 / 10                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 147      BMW 3er                        225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)
                (Limousine ab EG-              K01)                 A94)M00)           E00a)G2A)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18                   235/45R18          A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..) K01)K13)K22)K25) K04)                   E00a)G1Z)

                                              245/40R18             245/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)

                                              225/45R18             245/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)G2A)V00)

                                              225/45R18             255/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)G2A)V00)

                                              245/40R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K02)K82)           E00a)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
180 bis 225     BMW 3er                        225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)
                (Limousine ab EG-              K01)                 A94)M00)           E00a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18                   235/45R18          A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..) K01)K13)K22)K25) K04)                   E00a)

                                              245/40R18             245/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)

                                              225/45R18             245/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)V00)

                                              225/45R18             255/40R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)               E00a)V00)

                                              245/40R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                              K01)                  K02)K82)           E00a)V00)




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     6 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
230 bis 235     BMW 6er                     225/45R18            225/45R18          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      M00)               E00a)E19a)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/45R18            235/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)                                    E00a)E19a)

                                            245/45R18            245/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)                                    E00a)E19a)

                                            255/45R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)                                    E00a)E19a)

                                            245/45R18            275/40R18          A01) bis A10)
                                            K01)                                    E00a)E19a)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
155 bis 400     BMW 7er                 245/50R18            245/50R18              A01) bis A10)
                                        K03)                 ER1)M00)               B36)E00a)E19a)E50)

                                            255/45R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                            K03)                 ER1)               B36)E00a)E19a)E50)

                                            245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)B36)
                                            K03)                 ER1)               E00a)E19a)E50)V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     7 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm

B43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm, Kennz. BMW 60/36


RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


E00a) Die Verwendung des Rades 54R8905 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
     nur mit dem Radtyp 54R8805 (KBA 48241) an Achse 1 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805 zu
     beachten.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
     225/35R20,225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
     225/35R20,225/40R19,225/45R18,225/50R17,225/55R16 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                40
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




RA-000699-A0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen