Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 1 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * Radausführung: Lk 120 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 120 (KBA 49283) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 2 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 390L, 390X, 392C, 3C, 3B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 3/B, 3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346K, 346L, 346R, X1, Z85, Z89, ZR, R/C, 560X 1K2, 1K4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 1C 1er Coupe: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 2er: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3L bis Nachtrag 04: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 05: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3K bis Nachtrag 05: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 06: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3K-N1, 3-V, 5L, 5K, K-N1, X3, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm X-N1 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 3 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03) 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10) K01) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K01) 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K03) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K03)M00) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 235 bis 240 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S 215/40R18 M+S A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13) W225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S 225/35R18 M+S A01) bis A10) Typ 1K4 ab K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03)K13)K25) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03) G01)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 4 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13) EF0)N225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10) Typ 1K4 ab K03) EF0) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) EF0) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) EF0) 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K03)K13)N225) EF0)V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K13)N225) EF0)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) EF0)V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) EF0)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 5 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 K03)K13) N225) Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10) K03) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01)K13)K25) 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K03)N215) V00) 205/40R18 M+S 225/35R18 M+S A01) bis A10) K03)W215) V00) 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K03)N215) V00) 205/40R18 255/30R18 A01) bis A10) K03)N215) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K03)K13)M00)N215) V00) 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03)K13)M00)W215) V00) 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K03)K13)N225) V00) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03) V00) 235/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01)K13)K25) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 6 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) M235i, M235i xDrive K03)K13) N225) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10) K03) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K03)K13)K25) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01)K13)K25) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03) V00) 235/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01)K13)K25) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K26)K33)L21) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. F547/Nt14E 890/1030 5/120/72 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 7 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K26)K33)L21) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 75 BMW 316i Compact , 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) BMW 316g Compact K26)K33)L21) (Benzin/Erdgasantrieb) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*96/79*0084*02 815/950(1050) 5/120/72 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 8 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K26)K33)L21) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*93/81*0017*10 850/940(1040) 5/120/72.5 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 75 bis 141 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3 er Cabrio K26)K33)L21) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 9 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 75 bis 142 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3 er Cabrio K26)K33)L21) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K33)L21) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K33) L21) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Touring) K15)K32) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K33) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 10 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Coupé) K15)K32) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K33) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5 e1*2001/116*0112*15E Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 100 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Cabrio) K15)K32) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K33) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0146*12 955/1115(1225) 5/120/72.5 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 11 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 85 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Kompakt-Lim.) K15)K32) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K33) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0167*09 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, EF0)N225) Coupe) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) EF0) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) EF0) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) EF0)G01) 245/35R18 245/35R18 A02) bis A10) EF0) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) EF0)V00) 225/40R18 265/35R18 A02) bis A10) EF0)G4T)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 12 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- E66)EF0)N225) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Kombi, bis EG-Genehmig.- E66)EF0) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) Gen.-Nr. E66)EF0) e1*2007/46*0316*07) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) E66)EF0)G01) 245/35R18 245/35R18 A02) bis A10) E66)EF0) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) E66)EF0)V00) 225/40R18 265/35R18 A02) bis A10) E66)EF0)G4T)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 13 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen 205/..) E66a) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) E66a)G01) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E66a) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E66a)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) E66a)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen 225/..) E66a)G01) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) E66a)G01) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E66a) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E66a)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) E66a)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 14 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) e24*2007/46*0022*03, mit E66b) kleinsten Serienreifen 205/..) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) E66b)G01) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E66b) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E66b)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) E66b)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 15 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) e24*2007/46*0022*03, mit E66b)G01) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) E66b)G01) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E66b) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E66b)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) E66b)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 240 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) (nur Fz. mit Heckantrieb) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10) V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 16 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, G01) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 250 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) G01) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) G01)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 17 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B43)B53) (Limousine, außer 550i und ER1) M550D) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1) 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 18 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) (Limousine, nur 550i und ER1) M550D) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B43)B53) (Kombi, außer 550i und ER1) M550D) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1) 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 19 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B43)B53) (Kombi, nur 550i und M550D) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)G01) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B43)B53) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 190 BMW X1 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) G01) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 20 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 210 BMW X3 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) K01) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K01) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 210 BMW X3, X4 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße ER2)N245) 17Zoll) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K03) ER2) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) ER2) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K03) ER2)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 21 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 225 bis 230 BMW X3, X4 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) (kleinste Serienradgröße K03) ER2) 18Zoll) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) ER2) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K03) ER2)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- K34)K35) Breite 1682 mm) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K26)K34)K35) V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K26)K34) K35) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 Hinweise 85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) BMW Z3 Coupe K35) (breite Karosserie Fz.-Breite 1740 mm) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K34)K35)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K34)K35)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K34)K35) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*98/14*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 22 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 110 bis 195 BMW Z4 Coupe, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) BMW Z4 Cabrio 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K39)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K39)V00) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K39) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifen- kombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) (serienmäßig kl. Sommerbereifung vorn und hinten 225/45R17) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 23 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S 225/35R18 M+S A02) bis A10) (serienmäßig kl. Sommerbereifung vorn 225/.. und hinten 255/..) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/35R18 M+S 235/35R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) G01) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K03) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 82 bis 135 Mini Paceman 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) K01)K84) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 24 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm, Kennz. BMW 60/36 B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø367x36 mm, Kennz. BMW 60/36 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 25 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 26 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 27 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K34) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-E0-015 Anlage-Nr. : 48 Seite : 28 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 48 mit den Blättern 1 bis 28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.02.2016 RA-000729-E0-015-48~BM-5-120-72_5-ET35.docx