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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRS-10520
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           LK 120
Radgröße:                                             10½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm
 * Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRS-8520 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRS-8520, Lk 120 (ABE-Nr. 50532) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
5K, 5L, 6C, GT, K-N1, M3, X3,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
X-N1                             M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/35R20               275/30R20                A01) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und                      K02)K28) K76) M00)       V00)
                M550D)
                                           245/35R20            275/30R20                A01) bis A10)
                                                                K02)K28) K76) M00)       V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20              275/30R20                 A01) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und                       K02)K28) K76) M00)        V00)
                M550D)
                                          245/35R20            285/30R20                 A01) bis A10)
                                                               K02)K28) K76)             V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/35R20             275/30R20                  A01) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und                        K02)K28) K76) M00)         V00)
                M550D)
                                         245/35R20            275/30R20                  A01) bis A10)
                                                              K02)K28) K76) M00)         V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20               275/30R20                A01) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und                            K02)K28) K76) M00)       V00)
                M550D)
                                           245/35R20            285/30R20                A01) bis A10)
                                                                K02)K28) K76)            V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28) K76)         V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
120 bis 330     BMW 5er GT              245/40R20            275/35R20                   A01) bis A10)
                                                             K04)K76)                    E19a)V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K76)              E19a)V00)

                                             255/40R20             285/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K76)              E19a)GA5) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
230 bis 235     BMW 6er                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                               K02)K28) K83) M00) E19a)V00)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
300 bis 330     BMW 6er                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                               K02)K28) K83) M00) E19a)V00)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     5/8                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                              e1*2007/46*0377*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
317 bis 331     BMW M4                   255/30R20            275/30R20                  A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                               K02)M00)                   V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20            285/30R20                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        K02)K80)                 V00)
                17Zoll)
                                           245/35R20            295/30R20                A01) bis A10)
                                                                K02)K80)                 V00)

                                             245/40R20             275/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             295/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     6/8                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET30
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R20            285/30R20                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        K02)K80)                 V00)
                18Zoll)
                                           245/35R20            295/30R20                A01) bis A10)
                                                                K02)K80)                 V00)

                                             245/40R20             275/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             295/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-10520, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8520 (ABE-Nr. 50532) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     7/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
     245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000822-A0-021-11~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50531 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000822-A0-021
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-10520


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
     - die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.10.2016




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