Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.9855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPEEDLINE
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: SL1.9855.41
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
* Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr.
47489*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9955, SL1.9955.61 (ABE-Nr. 47489*04) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 1C, 346C, 346K, 346L, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
346R, 560X Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1C 1er BMW: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
2er BMW: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
1K2, 1K4 ab Nachtrag 04: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X3, X-N1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
100 bis 240 BMW 1er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03) ER1)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13) ER1)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
Typ 1K4 ab N225) V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03)K13) V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
235 bis 240 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
Typ 1K4 ab K03)K13) V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17 K03)K13)
Zoll Sommerbereifung)
215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N225) V00)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03)K13) V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
M235i, M235i xDrive K03)K13)
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03)K13) V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-E0-104-32~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET42 9,5Jx19H2, ET40
77 bis 170 BMW 3 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET42 9,5Jx19H2, ET40
77 bis 170 BMW 3 (Coupé) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K03)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e12001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET42 9,5Jx19H2, ET40
77 bis 170 BMW 3 (Cabrio) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K03)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0146*13 1030/1165(1250) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET42 9,5Jx19H2, ET40
85 bis 141 BMW 3 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
(Kompakt-Lim.) K03)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
145 bis 200 BMW 5er XDrive 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
100 bis 210 BMW X3 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01)
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-E0-104-32~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße ER2)
17Zoll)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER2)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße ER2)
18Zoll)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER2)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000642-E0-104-32~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. : 32
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.08.2016
RA-000642-E0-104-32~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx