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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                        Vorderachse *
Radausführung:                                           SL2.0855.41
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                           950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm

 * Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr.
47885*05) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.41 (ABE-Nr. 47885*05) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                     : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
560X, X1                        Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                                ZP51108 120 Nm
                                Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
X83                             Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                                 ZP51128 140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34,5
                                mm
3L, 3K, 3K-N1, 3C, 3-V, 5L, 5K, Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                                 ZP51187 140 Nm
K-N1, X3, X-N1                  Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20             A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             K01)                                       E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 255/30R20                   255/30R20             A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..) K01)                                       E66a)

                                              225/35R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E66a)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20             A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             K01)                                       E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 255/30R20                   255/30R20             A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..) K01)                                       E66a)

                                              225/35R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E66a)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20             A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 K01)                                       E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 255/30R20                   255/30R20             A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit K01)                                             E66b)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               225/35R20            255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E66b)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            255/30R20            255/30R20             A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 K01)                                       E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/35R20                   255/30R20             A02) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                                                  E66b)V00)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
3-V                               e1*2007/46*0559*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo       235/35R20            235/35R20                 A02) bis A10)
                (nur Fz. mit Heckantrieb)

                                              245/35R20             245/35R20             A02) bis A10)


                                              255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)


                                              235/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/35R20            255/30R20             A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                                   G01)V00)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/35R20            265/30R20             A01) bis A10)
                                                                                          G01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/35R20            255/30R20             A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                                   V00)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/35R20            265/30R20             A01) bis A10)
                                                                                          G01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    5 / 11                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20            245/30R20                    A01) bis A10)
                                        K01)

                                              255/30R20             255/30R20             A01) bis A10)
                                              K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20               245/35R20                 A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)
                                           255/35R20            255/35R20                 A01) bis A10)
                                           K03)

                                              235/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    6 / 11                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20              245/35R20                  A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und
                M550D)
                                          255/35R20            255/35R20                  A01) bis A10)
                                          K03)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20             245/35R20                   A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und
                M550D)
                                         255/35R20            255/35R20                   A01) bis A10)
                                         K03)

                                              235/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    7 / 11                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20               255/35R20                 A01) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und       K03)                                           G0T)
                M550D)
                                           245/35R20            275/30R20                 A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 190      BMW X1                  225/35R20            255/30R20                    A02) bis A10)
                                                                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 210     BMW X3                  245/35R20            245/35R20                    A01) bis A10)
                                        K01)

                                              255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                              K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    8 / 11                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20            245/35R20                 A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße
                17Zoll)
                                           245/40R20            245/40R20                 A02) bis A10)


                                              255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                              K03)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/40R20             285/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-71~BM-5-120-72_5-ET35_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    9 / 11                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R20            245/35R20                 A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße
                18Zoll)
                                           245/40R20            245/40R20                 A02) bis A10)


                                              255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                              K03)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              245/40R20             285/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               71
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 71 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2016




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