Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 120 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 346C, 346K, 346L, 346R, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 346X, 390L, 390X, 392C, 560X, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm MR/C, R/C 1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 04: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 1C BMW 1er: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm BMW 2er: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3L bis Nachtrag 04: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 05: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3K bis Nachtrag 05: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 06: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3C BMW 3er: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm BMW 4er: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 3K-N1, X3, X-N1, UKL-C/X, 3-V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K01)K04)K68)M00)N225) 225/35R18 A01)K01)K02)K68)T87) 225/40R18 A01)K01)K02)K69) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)K25)K28)M00)W225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S Typ 1K4 ab A01)K02)K03)K13)T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03)K13) K02)K28) G01)V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)K25)K28)M00)N225) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 Typ 1K4 ab A01)K02)K03)K13)N235)T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K03)K13)K25)M00) K02)K28)N245) EF0)V00) N225) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K13)K25)M00) K02)K28) EF0)V00) N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 A01)K01)K04)K13)M00)N225) Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A01)K01)K02)K13)N235)T87) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K01)K13)M00)N225) K02)K28)N245) V00) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01)K13) K02)K28) V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 A02) bis A10) M235i, M235i xDrive A01)K01)K04)K13)M00)N225) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A01)K01)K02)K13)N235)T87) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01)K13) K02)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. 346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. 346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (außer 330i, 330d) A01)K01)K04)K15)K32)M00)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K33) 235/35R18 A01)K01)K04)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K33) V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346L e1*98/14*0097*.. 346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. 346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (330i, 330d) A01)K01)K04)K15)K32)M00)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K33) 235/35R18 A01)K01)K04)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K33) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, M00)N225)T89) EF0) Coupe) 225/40R18 N235) 235/35R18 N245) 235/40R18 A01)G01)N245) 245/35R18 A01)K03)N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) EF0)V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04)K68) EF0)G4T)V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- M00)N225)T89) E66) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 Kombi, bis EG-Genehmig.- N235) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 235/35R18 Gen.-Nr. N245) e1*2007/46*0316*07) 235/40R18 A01)G01)N245) 245/35R18 A01)K03)N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) E66)V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04)K68) E66)G4T)V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01)K04)M00) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) M00) K04) E66a)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K02)K82) E66a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01)K04)M00) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) M00) K04) E66a)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K02)K82) E66a)V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01)K04)M00) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18 e24*2007/46*0022*03, mit A01)K04) kleinsten Serienreifen 205/..) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) M00) K04) E66b)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K02)K82) E66b)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01)K04)M00)N235) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18 e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K04)N245) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25)N245) 245/40R18 A01)K01)K04)N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) M00) K04)N255) E66b)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K02)K82) E66b)V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3-V e1*2007/46*0559*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A02) bis A10) A94)N245) 245/45R18 N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K04) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A01)A94)G01) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10) A94)T92) 225/45R18 A94)M00) 235/40R18 A01)A94)K03) 245/40R18 A01)A94)K01) 255/35R18 A01)A94)K01)K04) 255/40R18 A01)A94)K01)K04) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)M00) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01)M00) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X-N1 e1*2007/46*0454*.. X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 235/50R18 A02) bis A10)ER1) (kleinste Serienradgröße A01)A94a)K03)K04)M00)N245) 17Zoll) 245/50R18 A01)K01)K04)M00) 255/45R18 A01)A94a)K03)K04) 265/45R18 A01)K01)K04) 275/45R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)ER1) K01)M00) K04) V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A02) bis A10)ER1) (kleinste Serienradgröße A01)K01)K04)M00) 18Zoll) 255/45R18 A01)A94a)K03)K04) 265/45R18 A01)K01)K04) 275/45R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)ER1) K01)M00) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Z3 225/35R18 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1692 mm) A01)K01)K02)K31)K35) E42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z3 225/35R18 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1740 mm) A01)K35) E43) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MR/C e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 bis 239 BMW M Roadster/Coupe 255/30R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01)K35) K02) V00) RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Mini Paceman 225/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K02)K84)K85)M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 225/45R18 A02) bis A10) Works A01)K01)K02)K84)K85)M00) 235/40R18 A01)K01)K02)K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm). E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm). E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017 RA-000730-C0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx