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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    1 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R8905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse *
Radausführung:                                          54R8905.11
Radgröße:                                                 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

* Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr.
48241*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805, 54R8805.41 (ABE-Nr. 48241*03) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K2, 1K4, 3C, 3L, 3K, 3K-N1, 3- Hinterachse:                                ZP51106 140 Nm
V, 5L, 5K, 6C, K-N1, X3, X-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
GT, 701, 7L                     M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000699-C0-104-40~BM-5-120-72_5-ET40_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive           225/35R18            255/30R18             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2                      K02)K28)              G01)V00)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim
                Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  A94)M00)             E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18                   235/40R18            A02) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..)                      A94a)                E66a)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                                                                         E66a)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)

                                              225/45R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)V00)

                                              235/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)V00)

                                              245/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  A94)M00)             E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18                   235/40R18            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..)                      A94a)                E66a)G01)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                                                                         E66a)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)

                                              225/45R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)V00)

                                              235/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)G01) V00)

                                              245/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)G01) V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      A94)M00)             E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18                   235/40R18            A02) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            A94a)                E66b)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               235/45R18            235/45R18            A01) bis A10)
                                                                                         E66b)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66b)

                                              225/45R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66b)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66b)V00)

                                              235/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)V00)

                                              245/40R18             275/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    5 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      A94)M00) N235)       E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18                   235/40R18            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            A94a)N245)           E66b)G01)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/45R18            235/45R18            A01) bis A10)
                                                                    N245)                E66b)G01)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)             E66b)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)             E66b)V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E66b)V00)

                                             235/40R18             275/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K82)              E66b)G01) V00)

                                             245/40R18             275/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K82)              E66b)G01) V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    6 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/45R18            235/45R18                   A02) bis A10)
                                                             A94)N245)
                                        245/45R18            245/45R18                   A02) bis A10)
                                                             A94)N255)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)


                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    7 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R18            225/40R18            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                                  G01)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                                                                    M00)

                                              235/40R18             235/40R18            A02) bis A10)


                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                                                                         G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A02) bis A10)


                                              225/45R18             255/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/40R18             265/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    8 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                             M00)
                Grand Coupe 4-türig, mit 235/40R18                  235/40R18            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..)                                           G01)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                                                                         G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A02) bis A10)


                                              225/45R18             255/40R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/40R18             265/35R18            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 G01)V00)

Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    9 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18               235/45R18                A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)
                                           245/45R18            245/45R18                A02) bis A10)


                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)


                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    10 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18             235/45R18                  A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und
                M550D)
                                         245/45R18            245/45R18                  A02) bis A10)


                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)


                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
120 bis 330     BMW 5er GT              245/50R18            245/50R18                   A01) bis A10)B39)
                                                             M00)                        E19a)EF0)ER1)

                                             255/50R18             255/50R18             A01) bis A10)B39)
                                                                                         E19a)EF0) ER1)G01)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)B39)
                                                                                         E19a)EF0) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    11 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
230 bis 235     BMW 6er                        225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                               M00)                 E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R18            235/45R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              245/45R18             245/45R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              255/45R18             255/45R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              245/45R18             275/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/50R18            245/50R18                   A01) bis A10)B36)
                (Baureihe F01)                               M00)                        E50)E70)ER1)

                                              255/45R18             255/45R18            A01) bis A10)B36)
                                                                                         E50)E70)ER1)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    12 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/50R18            235/50R18                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        A94)K04)M00)             N245)
                17Zoll)
                                           245/50R18            245/50R18                A01) bis A10)
                                                                A94a)K04)M00)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   A94)K04)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET22          9.0x18,ET40
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/50R18            245/50R18                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        A94a)K04) M00)
                18Zoll)
                                           255/45R18            255/45R18                A01) bis A10)
                                                                A94)K04)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades 54R8905, 54R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8805 (ABE-Nr. 48241*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
Anlage-Nr. :               40
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Teiletyp :                 54R8905


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm

B39) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm, Kennz. BMW 60/36 Ate
     - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm, Kennz. BMW 44/24 Ate


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
Nr. :                      RA-000699-C0-104
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Teiletyp :                 54R8905



E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
     - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
     - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48242
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Teiletyp :                 54R8905


K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017




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