Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.9855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPEEDLINE
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL1.9855.41
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Effektive Einpresstiefe: 19 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3-V, 3K-N1, 3C, 3L, 3K, 3K-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP51117/23 140 Nm
5L, 5K, 6C, 701, 7L, K-N1, M3, M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
X3, X-N1
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01) G01)K01) K02) K13) K22) K25) K82) E66a)ER1)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit
kleinsten Serienreifen 205/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01) K01)K02) K13) K22) K25) K82) E66a)ER1)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit
kleinsten Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01) G01)K01) K02) K13) K22) K25) K82) E66b)ER1)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw.
e24*2007/46*0022*03, mit
kleinsten Serienreifen 205/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01) K01)K02) K13) K22) K25) K82) N235) E66b)ER1)
Genehmigungs-Nr. T93)
e1*2007/46*0315*06 bzw.
e24*2007/46*0022*03, mit
kleinsten Serienreifen 225/..)
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04) EF0)
245/40R19
A01)K01)K02)K28)
255/40R19
A01)K01)K02)K11)K27)K28)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A01) ER1)K01)K04) T88)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..) 225/40R19
A01) ER1)K01)K04) K13) K22) K25)
235/35R19
A01) K01)K04) K82)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/30R19
A01) G01)K01) K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K13) K22) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01)K13) K22) K25) K02)K82) V00)
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A01) ER1)K01)K04) K13) K22) K25)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 235/35R19
A01) G01)K01) K04) K82) T91)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K13) K22) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01)K13) K22) K25) K02)K82) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, außer 550i und A01) K01)K04) ER2)
M550D)
245/40R19
A01) K01)K04)
255/40R19
A01) K01)K02) K28) K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K03) K04) ER2)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) K02)K28) K76) ER2)V00)
RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, nur 550i und A01) K01)K04) N255) ER2)
M550D)
255/40R19
A01) K01)K02) K28) K76) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, außer 550i und A01) K01)K04) T95) ER2)
M550D)
245/40R19
A01) K01)K04)
255/40R19
A01) K01)K02) K28) K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K03) K04) ER2)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) K02)K28) K76) ER2)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, nur 550i und A01) K01)K04) ER2)
M550D)
255/40R19
A01) G01)K01) K02) K28) K76)
RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A01) ER1)K01)T93) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19
A01) ER1)K01)
235/40R19
A01) K01)K04)
245/35R19
A01) K01)K04) T93)
245/40R19
A01) K01)K04)
255/35R19
A01) K01)K02)
255/40R19
A01) K01)K02) K28) K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A01) K01)K04) T93) E19a)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R19
A01) K01)K04)
255/35R19
A01) K01)K02)
255/40R19
A01) G01)K01) K02) K28) K83)
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe F01) A01) K03)K04) E50)E70)ER2)
255/40R19
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
272 BMW M2 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01) K04) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 235/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01)K01)K04)N245) ER2)
17Zoll)
245/45R19
A01)K01)K02)K80)
255/40R19
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01) K01)K02) K80) ER2)
18Zoll)
255/40R19
A01) K01)K02)
RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus
anzulegen und klebend zu befestigen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
- der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.01.2018
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