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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL1.9855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            SPEEDLINE
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL1.9855.41
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    19 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast:                                           715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
3-V, 3K-N1, 3C, 3L, 3K, 3K-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP51117/23 140 Nm
5L, 5K, 6C, 701, 7L, K-N1, M3, M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
X3, X-N1




RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2 / 12                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/40R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01) G01)K01) K02) K13) K22) K25) K82)   E66a)ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/40R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01) K01)K02) K13) K22) K25) K82)        E66a)ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/40R19                                A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01) G01)K01) K02) K13) K22) K25) K82)   E66b)ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                e24*2007/46*0022*03, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/40R19                               A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01) K01)K02) K13) K22) K25) K82) N235) E66b)ER1)
                Genehmigungs-Nr.               T93)
                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                e24*2007/46*0022*03, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/40R19                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)                               EF0)

                                           245/40R19
                                           A01)K01)K02)K28)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K02)K11)K27)K28)K76)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K28)K76)       EF0)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/35R19                           A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01) ER1)K01)K04) T88)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/40R19
                                               A01) ER1)K01)K04) K13) K22) K25)

                                           235/35R19
                                           A01) K01)K04) K82)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K02) K82)

                                           255/30R19
                                           A01) G01)K01) K02) K82)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K02) K13) K22) K82)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                           K01)K13) K22) K25) K02)K82)             V00)




RA-000642-F0-104-04~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R19                           A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01) ER1)K01)K04) K13) K22) K25)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/35R19
                                               A01) G01)K01) K04) K82) T91)

                                           245/35R19
                                           A01) K01)K02) K82)

                                           255/35R19
                                           A01) K01)K02) K13) K22) K82)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                           K01)K13) K22) K25) K02)K82)             V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19                                  A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und A01) K01)K04)                           ER2)
                M550D)
                                           245/40R19
                                           A01) K01)K04)

                                           255/40R19
                                           A01) K01)K02) K28) K76)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               ER2)V00)

                                           225/45R19             255/40R19         A01) bis A10)
                                           K03)                  K02)K28) K76)     ER2)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    5 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19                                  A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und A01) K01)K04) N255)                       ER2)
                M550D)
                                          255/40R19
                                          A01) K01)K02) K28) K76) N265)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19                                  A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und   A01) K01)K04) T95)                        ER2)
                M550D)
                                         245/40R19
                                         A01) K01)K04)

                                           255/40R19
                                           A01) K01)K02) K28) K76)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               ER2)V00)

                                           225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                           K03)                 K02)K28) K76)      ER2)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19                                  A02) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und       A01) K01)K04)                           ER2)
                M550D)
                                           255/40R19
                                           A01) G01)K01) K02) K28) K76)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6 / 12                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                        225/40R19                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A01) ER1)K01)T93)                E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19
                                               A01) ER1)K01)

                                            235/40R19
                                            A01) K01)K04)

                                            245/35R19
                                            A01) K01)K04) T93)

                                            245/40R19
                                            A01) K01)K04)

                                            255/35R19
                                            A01) K01)K02)

                                            255/40R19
                                            A01) K01)K02) K28) K83)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                        245/35R19                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A01) K01)K04) T93)               E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R19
                                               A01) K01)K04)

                                            255/35R19
                                            A01) K01)K02)

                                            255/40R19
                                            A01) G01)K01) K02) K28) K83)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19                            A02) bis A10)
                (Baureihe F01)          A01) K03)K04)                        E50)E70)ER2)

                                           255/40R19
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                             e1*2007/46*0377*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
272             BMW M2                  235/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01) K04)                            EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/45R19                         A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K04)N245)                 ER2)
                17Zoll)
                                           245/45R19
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/45R19                         A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01) K01)K02) K80)                ER2)
                18Zoll)
                                           255/40R19
                                           A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-F0-104
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E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       -    Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       -    Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
           zu einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
           gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
           zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
           gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
         Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)     An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K27)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)     An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
         von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus
         anzulegen und klebend zu befestigen.

K80)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.




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K82)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
       - die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.01.2018




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