TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 1 von 6 Auftraggeber O.Z. Spa Via Brocchi, 22 I-36061 Bassano del Grappa(VI) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell F1 Racing Cup F1 Racing Cup Typ F1 Racing Cup F1 Racing Cup Radgröße 8 J x 18 H2 9 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 240 65.80.8.240 / XL-Ø72,56 5/120/72,6 35 745 2100 801 21023 801 / XL-Ø72,56 242 65.90.8.242 / XL-Ø72,56 5/120/72,6 45 745 2100 807 21023 807 / XL-Ø72,56 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen OZ Racing OZ Racing Radtyp und Ausführung siehe oben siehe oben Radgröße 8 J x 18 H2 9 J x 18 H2 Einpresstiefe ET 35 ET 45 Giessereikennzeichen - - Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 Prüfungen Die Gutachten Nr. 979105 und Nr. 979107 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom Februar 1990, Anhang I wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 3er Reihe 66-125 225/40R18 T88 T89 A02 A04 A05 3/CG 66-125 235/40R18 G01 K01 K06 K42 K50 A06 A08 A09 e1*93/81*0017*.., A12 A16 A25 e1*98/14*0017*.. F06 F22 K05 K07 K11 L01 R21 S01 BMW 3er Reihe 77-142 225/40R18 K11 R35 T88 T89 A02 A04 A05 346C, 346R 77-142 235/40R18 G01 K02 K56 A06 A08 A09 e1*98/14*0112*.., 77-142 245/35R18 K08 K42 K56 R03 T88 T89 A12 A16 A25 e1*98/14*0146*.. 77-142 255/35R18 F22 K04 K08 K42 K56 R03 R35 Cbo Cpe K49 T90 R21 V18 S01 77-142 265/35R18 F22 K04 K08 K42 K56 R03 BMW 3er Reihe 77-142 225/40R18 K11 T88 T89 A02 A04 A05 346L 77-142 235/40R18 G01 K02 K56 A06 A08 A09 e1*97/27*0097*.., 77-142 245/35R18 K08 K42 K56 R03 T88 T89 A12 A16 A25 e1*98/14*0097*.. 77-142 255/35R18 F22 K04 K08 K42 K56 R03 Car K49 Lim 77-142 265/35R18 F22 K04 K08 K42 K56 R03 R21 V18 S01 BMW 3er Reihe 75-142 225/40R18 T88 T89 A02 A04 A05 3B, 3/B 75-142 235/40R18 G01 K01 K06 K42 K50 A06 A08 A09 F920, 75-142 245/35R18 K06 K42 K50 R03 T88 T89 A12 A16 A25 e1*93/81*0016*.. F06 F22 K05 K07 K11 L01 R21 V18 S01 BMW 3er Reihe 66-142 225/40R18 T88 T89 A02 A04 A05 3C, 3/C 66-142 235/40R18 K01 K06 K42 K50 A06 A08 A09 F547, 66-142 245/35R18 K06 K42 K50 Nco R03 T88 T89 A12 A16 A25 e1*93/81*0015*.. F06 F22 K05 K07 K11 L01 V18 S01 BMW Z3 141/142 225/40R18 Cbo Cpe A02 A04 A05 R/C 141/142 245/35R18 Cbo Cpe R03 A06 A08 A09 e1*93/81*0029*.., 141/142 255/35R18 Cbo Cpe F22 R03 A12 A16 A25 e1*98/14*0029*.. 85-110 225/40R18 Cbo K02 K08 L01 R21 V18 85-110 225/40R18 Cbo Z3N S01 85-110 245/35R18 Cbo K06 K08 K42 R03 85-110 245/35R18 Cbo R03 Z3N 85-110 255/35R18 Cbo F22 K02 R03 85-110 255/35R18 Cbo F22 R03 Z3N Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 3 von 6 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 , 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A25 Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Ventile zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Avant, Caravan, Kombi bzw. Touring. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F06 An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad-Reifenkombination und den Fahrwerksteilen zu achten. F22 An Achse 2 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad- / Reifenkombination und Achskörper bzw. Teilen des inneren Radhauses zu achten. Ggf. ist das verwendete Reifenfabrikat auf der im Abdruck der ABE enthaltenen Bestätigung festzulegen. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 4 von 6 die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L01 Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Nco Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Für Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 230 km/h ist eine fahrzeugbezogene Reifenherstellerbescheinigung für die Tragfähigkeit unter Angabe von Sturz, zul. Höchstgeschwindigkeit und Reifenfülldruck der zu verwendenden Reifen vorzulegen, sofern keine Reifen der Geschwindigkeitskategorie "W" verwendet werden. Das Reifenfabrikat ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach § 19(3) StVZO einzutragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 5 von 6 R35 Sofern in den Fahrzeugpapieren bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, dürfen nur diese Reifenfabrikate verwendet werden. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V18 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Bereifung aufgeführt sind, zulässig: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18 Nr. 2 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 245/40R18 Nr. 3 245/40R18 275/35R18, 285/35R18 Nr. 4 235/50R18 255/45R18 Nr. 5 245/35R18 255/35R18 Nr. 6 245/45R18 255/45R18, 275/40R18 Nr. 7 255/45R18 285/40R18 Nr. 8 255/55R18 285/50R18 Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Bei Fahrzeugen mit ABS, ASR oder Allrad ist die Verwendung der Reifenkombination ohne Freigabe des Reifenherstellers nicht zulässig. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig. Z3N Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab EWG-Nr. e1*93/81*0029*08. (Facelift ´99 mit breiter Karosserie an Achse 2) Hinweise zu den Sonderrädern entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-1276-A00-V04 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup und 9 J x 18 H2 Typ F1 Racing Cup Hersteller O.Z. SpA Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 1997. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz e. V. akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR- Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 17.April 2000 Pohl 00022321.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim